MAA
MB LMÜ 02-00 Eierkennzeichnung F00 Seite 1 von 2
Merkblatt Eierkennzeichnung
Beim „Behandeln und Inverkehrbringen“ von Hühnereiern gibt es eine ... Vielzahl von Regelungen. Hier die Wichtigsten:
Die Mindesthaltbarkeitsfrist beträgt maximal 28 Tage nach dem Legedatum Vom 18. Tag nach dem Legen an ... , müssen die Eier im Handel bei +5°C bis +8°C gelagert
werden (Kühldatum). Die Eier sind innerhalb von 21 Tagen nach dem Legen an den Verbraucher abzugeben
Alle Angaben ohne Gewähr. NN bedeutet (u.a.):
Keine Wohnbebauung/Straße erst geplant/
keine offizielle Straßenbezeichnung
Änderungen zum letzten ... Verzeichnis in Fettschrift
Straßenbezeichnung unterstrichen und mit*:
Eigenbezeichnung des bBSF/ehem. Bezeichnung
(= bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ... )
Zuletzt geändert: 21.01.15
Straße Bezirk A
Ackerweg 27
Adalbert-Stifter-Str. 40
Adamsstr. 28
Akazienweg 28
Allensteiner Str. 26
Altenbredde 27
Altenbruchstr
Das E-Kennzeichen
Redaktioneller Stand: 30.09.2015
Änderungen u. Irrtümer vorbehalten
Das E-Kennzeichen wird auf Antrag zugeteilt. Im ... Elektromobilitätsgesetz (EmoG) vom 5. Juni 2015 ist festgelegt welchen Fahrzeugen auf Wunsch ein E-Kennzeichen zugeteilt wer- den kann und welche Vorrechte im ... Straßenverkehr ihnen eingeräumt werden können.
Bevorrechtigungen sind möglich, sofern Regelungen der jeweiligen Kommune es erlau- ben, für
• das Parken auf
Microsoft Word - Vorlage Bestandsregister für Schafe_Ziegen_Teil A.doc
Landeskontrollverband Staatlich anerkannter Nordrhein-Westfalen e.V. ... Milchkontrolldienst
Bestandsregister 20 für Schafe Ziegen
A. Angaben zum Betrieb
Name Nutzungsart
Zucht Milch Mast Gesamtanzahl am 01. Januar 20
Anschrift
Schafe Ziegen ...
bis 9 Monate
Registriernummer nach § 15 oder § 26 Abs. 2
10-18 Monate
ab 19 Monate
Jahr eintragen
Zutreffendes bitte ankreuzen
Landeskontrollverband
Bestandsregister für Schweine.doc
Bestandsregister für Schweine (Mastschweine)
Blatt Nr : ................................ Übertrag: Ohrmarken-Nr ... .
(Tierseuchenkassen-Nr.)
Datum Zugänge Abgänge Nachkenn- zeichnung
Ohrmarken-Nr. bei Zukauf
Beleg- Nummer
Herkunft Empfänger
Stück K/Z* Stück V/T* Stück ** *** 1 2 3 4 ... 5 6 7 8 9 10
K = Kennzeichnung, Z = Zukauf, V = Verkauf, T = Tod ** = z.B. Lieferschein Übertrag: * = nicht für Mastbestände
zusätzliches
Merkblatt für Geflügelhalter (Stand: Oktober 2014)
Für Geflügelhalter gelten neben den allgemeinen tierseuchenrechtlichen Vorschriften ... , die für alle anderen Halter von Vieh (Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden etc.) gelten einige Besonderheiten, die in diesem Merkblatt kurz ... dargestellt werden sollen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns unter der Telefonnummer 02361 / 53 2125, Fr. Faßbender.
Nach der Gefügelpest