Angebot Erklärung Barrierefreiheit
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Landratsangelegenheiten und Kreistagsservice
Fachdienst 12
Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen - BITV NRW im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Webpräsenz www.kreis-re.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die im Geltungsbereich genannten Webseiten sind teilweise mit den Anforderungen des BGG NRW und der BITV NRW vereinbar. Die erreichte Bewertung nach WCAG ist: nicht konform.
Die Unvereinbarkeiten sowie Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt. Die folgenden nicht barrierefreien Inhalte und Bestandteile werden schnellstmöglich korrigiert und barrierefrei bereitgestellt:
- Verlinkte Bilder haben teilweise keinen oder keinen passenden Alternativtext
- Linktexte sind teilweise nicht ausreichend beschreibend
- Alternativtexte wiederholen sich oder fehlen
- Links sind vereinzelt redundant
- In PDF-Dateien fehlt fast durchgehend die notwendige Auszeichnung mit Tags
- Hinweise auf neu sich öffnende Fenster oder Anwendungen sind nicht durchgehend vorhanden
- In Formularen sind Label nicht durchgehend vorhanden
- Bedienung per Tastatur, insbesondere Tab-Reihenfolge ist zu überarbeiten
- Für die externe Anwendung Straßensuche hat der Hersteller Überarbeitung zugesagt
- Für Videos fehlen die Alternativen in Textform bzw. ein zusätzliches Angebot mit in barrierefreier Form hinterlegten Inhalten
- Für Kartenanwendungen fehlen die Alternativen in Textform bzw. ein zusätzliches Angebot mit in barrierefreier Form hinterlegten Inhalten
- In einigen Anwendungen fehlen Überschrift, Angabe der Sprache, Kontrast.
- Es werden Layout-Tabellen verwendet bzw. Tabellen sind nicht barrierefrei erstellt
- Iframes sind nicht barrierefrei eingebunden
- Überschriftenstruktur wird nicht immer eingehalten
- Nutzung leichter Sprache wird angestrebt
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde erstellt auf Grundlage einer Selbstbewertung im Rahmen des von der DIAS GmbH unter bitvtest.de angebotenen Prüfverfahrens zur BITV. Die Bewertung wurde durchgeführt durch die Gemeinsame Kommunale Datenzentrale GKD Recklinghausen.
Feedback und Kontaktangaben
Sie sind auf www.kreis-re.de auf Inhalte gestoßen,
- die schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- oder die inhaltlich unklar sind?
Bitte lassen Sie uns Ihre Fragen, Anmerkungen, Kritik, über unser Kontaktformular zukommen.
Die zuständige Stelle, die für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständig ist, ist die Pressestelle der Kreisverwaltung Recklinghausen.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Kreisverwaltung Recklinghausen nicht erfolgreich war bzw. Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik (IT) bietet Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, auf Internetseiten öffentlicher Stellen hinzuweisen, die nicht barrierefrei sind.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Die Ombudsstelle ist per E-Mail ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de zu erreichen.
Weitere Informationen über die Ombudsstelle finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik Nordrhein-Westfalen prüft die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik, um eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen sicherzustellen.
Die Überwachungsstelle ist beim Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) eingerichtet.
Die Überwachungsstelle ist per E-Mail ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de zu erreichen.
Weitere Informationen über die Überwachungsstelle finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik.