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Förderungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Förderungsmöglichkeiten für unterschiedliche Gründungs- und Unternehmenssituationen. Diese haben wir für Sie auf einen Blick zusammengestellt.

Ausstellung von Bildungsschecks in 2023 nicht mehr möglich

Da das Kontingent für die Bildungsschecks im laufenden Kalenderjahr ausgeschöpft ist, können vom STARTERCENTER keine Bildungsschecks mehr ausgestellt werden.

Eine Übersicht anderer Beratungsstellen finden Sie unter www.weiterbildungsberatung.nrw
    

Beratungskostenzuschüsse

Beratungsprogramm Wirtschaft

Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen, die sich zu ihren Vorhaben professionell beraten lassen möchten, können einen Zuschuss für Beratungen zu Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb erhalten.

Gefördert werden Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Ergänzend zu den betriebswirtschaftlichen Beratungen können Beratungen aus speziellen Themenfeldern gefördert werden.

Ebenfalls gefördert werden Beratungsleistungen im Anschluss an die Gründung eines neuen Unternehmens, sofern eine Förderung für den Zeitraum vor Gründung nach diesem Programm beantragt wurde.

Die Beratungen können als individuelle persönliche Beratung oder als Zirkelberatung durchgeführt werden. Die Zirkelberatung ist eine Kombination aus Gruppen- und Individualberatung für 3 bis 6 Personen und besteht je zur Hälfte aus Gruppen- und Individualberatung.

Bitte beachten Sie, dass vor der Antragstellung ein Kontaktgespräch mit einer zugelassenen Anlaufstelle zu führen ist. Das Startercenter Kreis Recklinghausen ist eine zugelassene Anlaufstelle.

Weiterführende Informationen zu den Fördervoraussetzungen, den Förderschwerpunkten und dem Antrags- und Bewilligungsverfahren: Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Anträge zum Beratungsprogramm Wirtschaft NRW können fortlaufend bis zum 30.06.2027 über das EFRE-Antragsportal eingereicht werden.

Ihre Ansprechpartnerinnen im Kreishaus:

Silke Tappe
Tel.: 0 23 61 53-38 09
E-Mail: s.tappe@kreis-re.de

Heike Rommler
Tel.: 0 23 61 53-38 09
E-Mail: h.rommler@kreis-re.de

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU - Nach der Gründung

Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (bmwk)

Mit einem Zuschuss zu einer Unternehmensberatung soll es KMU erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen.

Gefördert werden individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. (Ausnahmen für bestimmte Heilberufe)

Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner (z.B. dem Startercenter) führen.

Die Anträge für einen Zuschuss zu den Beratungskosten können online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Weitere Informationen: BAFA - Unternehmensberatung

Potentialberatung

Wer wird gefördert?

Die Potentialberatung ist ein bewährtes Arbeitsmarktinstrument des Landes NRW und soll - mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds - Unternehmen und Beschäftigte dabei unterstützen, gemeinsam Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen.

Die Potentialberatung setzt auf Teamarbeit und schließt immer die Beteiligung der Beschäftigten mit ein. Schließlich sind Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Belegschaft gerade für kleinere und mittlere Betriebe das wichtigste Kapital. Für eine Potentialberatung können Unternehmen ihren Berater oder ihre Beraterin frei wählen.

Informationen und Beratung erhalten Unternehmen bei den landesweit rund 100 Beratungsstellen - beispielsweise dem STARTERCENTER Kreis Recklinghausen. Die Betriebe erhalten anschließend einen Beratungsscheck, der ihnen eine schnelle und unbürokratische Umsetzung der Potentialberatung ermöglicht.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen (einschließlich Non-Profit-Organisationen) als natürliche und juristische Person sowie als Personengesellschaften mit Arbeitsstätten in NRW
  • Mindestens ein/e Beschäftigte(n)
  • Unabhängig vom Unternehmensalter
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts (Verbandskörperschaften, Personalkörperschaften, Gebietskörperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts) sind von der Förderung durch die Potentialberatung NRW ausgeschlossen

Was wird gefördert?

Mit Hilfe der Potentialberatung können Betriebe entlang von fünf zentralen Themenbereichen ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten:

  • Arbeitsorganisation
  • Kompetenzentwicklung / Qualifizierungsberatung
  • Demografischer Wandel
  • Digitalisierung
  • Gesundheit 
Die Beratung ist beteiligungsorientiert, d.h. mindestens ein Beschäftigter muss an der Beratung teilnehmen. Auszubildende und mithelfende Familienangehörige finden keine Berücksichtigung.

Gefördert werden bis zu acht Beratungstage. Pro Beratungstag sind 40 Prozent der tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch 400 Euro erstattungsfähig.

Die Potentialberatung NRW kann auch von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden.



Weitere Infos:
www.mags.nrw/potentialberatung

Ihre Ansprechpartnerinnen im Kreishaus:

Silke Tappe
Tel.: 0 23 61 53-38 09
E-Mail: s.tappe@kreis-re.de

Alice Portmann
Tel.: 0 23 61 53-40 28
E-Mail: a.portmann@kreis-re.de

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Transformationsberatung

Wer wird gefördert?

Unternehmen sind gefordert, sich in Richtung einer klima- und umweltfreundlichen Wirtschaft weiter zu entwickeln, um wettbewerbsfähig zu bleiben und um gesetzliche Anforderungen, aber auch Vorgaben von Kundinnen und Kunden und nicht zuletzt Erwartungen der Endverbraucherinnen und Endverbraucher an umwelt- und ressourcenschonende Produkte und Dienstleistungen zu erfüllen.
 
Die Transformationsberatung NRW als neues Förderinstrument mit Start am 01.07.2022 fördert die Beratung von Unternehmen in NRW zur Ausrichtung und Umsetzung im ausschließlichen Themenfeld einer Green Economy Strategie. Die Transformationsberatung lässt sich hinsichtlich der ähnlichen Förderkonditionen und der gemeinsamen Ziele zur Stärkung der Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit als Schwesterprogramm der bereits seit 2000 existierenden Potentialberatung begreifen.
 
Wer wird gefördert?
  • Unternehmen (einschließlich Non-Profit-Organisationen) als natürliche und juristische Person sowie als Personengesellschaften mit Arbeitsstätten in NRW
  • Mindestens 1 Beschäftigte/n
  • Unabhängig vom Unternehmensalter
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts (Verbandskörperschaften, Personalkörperschaften, Gebietskörperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts) sind von der Förderung durch die Transformationsberatung NRW ausgeschlossen
Gefördert werden bis zu acht Beratungstage innerhalb von 36 Monaten. Pro Beratungstag sind 40 Prozent der tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch 400 Euro erstattungsfähig.

Die Transformationsberatung NRW kann auch von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden

Weitere Infos:


Ihre Ansprechpartnerin im Kreishaus

Alice Portmann
Tel.: 0 23 61 53-40 28
E-Mail: a.portmann@kreis-re.de 

Neustartberatung

Wer wird gefördert?

Die Neustartberatung soll den verbliebenen Beschäftigten dabei helfen Sicherheit und Orientierung in der Veränderung zu gewinnen, indem die Notwendigkeit und die Zusammenhänge des zurückliegenden Restrukturierungsprozesses und des daraus folgenden Personalumbaus besser verstanden und verarbeitet werden können und die Chancen einer aktiven Neupositionierung in einem zukünftigen Veränderungsprozess einer Potential- oder Transformationsberatung erkannt und wahrgenommen werden können.

Gefördert werden 40 % der notwendigen Ausgaben für zwei Beratungstage, höchstens 400 € pro Beratungstag in Kombination mit einer Potentialberatung oder Transformationsberatung. Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen und an Arbeitsstätten in Nordrhein-Westfalen mit einer Massenentlassungsanzeige lt. § 17 KSchG, die nicht älter als 6 Monate ist.


Ihre Ansprechpartnerin im Kreishaus

Alice Portmann
Tel.: 0 23 61 53-40 28
E-Mail: a.portmann@kreis-re.de

INQA-Coaching

INQA-Coaching – das Beratungsprogramm für KMU

Für viele Betriebe ist es eine Herausforderung, beim Tempo der Veränderungen der Arbeitswelt mitzuhalten. INQA-Coaching hilft Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, passgenaue Maßnahmen zu finden. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden. Voraussetzung ist die Orientierung des Beratungsprozesses an den Mitarbeitenden.

INQA-Coaching baut auf den Praxiserfahrungen des Vorgängerprogramms unternehmensWert:Mensch Plus auf. Es wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Förderzeitraum: 2023–2027.


Mehr Informationen

Initiative neue Qualität der Arbeit (INQA)


Energieberatung Mittelstand

Ein wichtiges Instrument des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), um Energiesparpotentiale in kleinen und mittleren Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren.

Die Energieberatung soll wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale sowohl in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen. Ziel dieses Programms ist es, die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in KMU weiter voran zu bringen und damit vorhandene Energieeinsparpotenziale zu heben. Darüber hinaus soll auch die Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen durch Energieberater begleitet werden, um die Umsetzungsquote weiter zu erhöhen. Durch sparsame Energieverwendung in Unternehmen kann ein wesentlicher Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland und zum Klimaschutz geleistet werden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die

  1. weniger als 250 Personen beschäftigen und
  2. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.


Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 8.000 Euro.

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 1.200 Euro.

Die Energieberatung beziehungsweise die Umsetzungsbegleitung ist nur zuwendungsfähig, wenn diese durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt. Die Auswahl des Beraters obliegt dem antragstellenden Unternehmen.

Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn, das heißt vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags mit dem Energieberater zu stellen.

Die Antragstellung ist ausschließlich über das hierfür beim BAFA eingerichtete Online-Antragsformular möglich.

Weitere Informationen:
www.bafa.de

Mittelstand.innovativ! - Innovationsgutschein

eine Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen

Für kleine und mittlere Unternehmen bietet das Land Nordrhein-Westfalen Innovationsgutscheine an. Sie dienen als Eintrittskarte zu den Forschungslaboren der besten europäischen Hochschulen und Institute. Der Innovationsgutschein ermöglicht dort die vergünstigte Nutzung von Know-how und Infrastruktur zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Die Kosten für diese externen Beratungs-, Forschungs- und Entwicklungs-Leistungen werden zu 50 Prozent erstattet. Kleine Unternehmen erhalten eine Erstattung von 80 Prozent. Jeder Gutschein hat einen Gegenwert von 5.000 bis 10.000 Euro. Die Gutscheine können auch von mehreren Unternehmen für ein größeres Forschungsvorhaben kumuliert werden.

Das Programm wendet sich an mittelständische Unternehmen aller Branchen, die neue Ideen nutzen wollen, um Innovationen zu generieren. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bis zu 50 Millionen Euro Umsatz oder bis zu 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Es gilt die jeweils aktuelle KMU-Definition der EU, zurzeit die Empfehlung der Kommission vom 17. Juni 2014 (Nr. 651/2014). Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Unternehmen mit enger personeller Anbindung an eine Hochschule/Forschungseinrichtung (z. B. Hochschulausgründungen) können bei derselben Hochschule/Forschungseinrichtung keinen Innovationsgutschein einlösen. Die übrigen Bestimmungen des Programms sind den unten verlinkten Förderbedingungen zu entnehmen.

Nähere Informationen:
www.ptj.de

REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums

Neues Förderprogramm für gemeinwohlorientierte Unternehmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) um gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Social Startups in ihrem besonderen Handeln für Umwelt und Gesellschaft zu unterstützen. Gefördert werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch qualifizierte Beratungsunternehmen.

Für „REACT with impact“ antragsberechtigt sind gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups, die unter anderem die Kriterien der EU-KMU-Definition und der Social Business Initiative der Europäischen Kommission erfüllen. Ein zentrales Kriterium ist dabei, dass die Unternehmen und Startups mit ihrer Geschäftstätigkeit in erster Linie ein soziales oder ökologisches Ziel verfolgen und ihre Gewinne größtenteils reinvestieren. Die Rechtsform der Unternehmen spielt keine Rolle.

Für wen?
Gemeinwohlorientierte Start-ups und KMU

Worum geht es?
Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch qualifizierte Beratungsunternehmen:
  • Verbesserung des Geschäftsmodells sowie bestehender Arbeits- und Geschäftsabläufe (KMU)
  • Präzisierung des Geschäftsmodells sowie Entwicklung unternehmerischer Kompetenzen (Start-ups)
Wie wird gefördert?
  • Grundsätzlich 90 % Förderquote bei bis zu 35 Beratertagen
  • Antragstellung durch autorisierte Beratungsunternehmen
  • Antragseinreichung ab dem 20. Februar 2023 möglich
Weitere Informationen:

KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Durch das Förderprogramm KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige, die seit mind. zwei Jahren am Markt sind, mit max. einem oder einer Angestellten (1 Vollzeitäquivalent), bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden. Solo-Selbstständige sollen durch zentrale Weiterbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell nach Möglichkeit krisenfest(er) und zukunftsfähiger zu gestalten. Nach Beendigung der Förderung sollen die Teilnehmenden über erweiterte Kompetenzen für ihr Unternehmen verfügen, um ihr Geschäftsmodell erfolgreich(er) weiterzuführen.

Das ESF Plus-Programm "KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige" wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union gefördert.

Interessierte können sich an eine der bundesweit tätigen KOMPASS-Anlaufstellen wenden und sich in einem kostenlosen Erstgespräch zu für sie passenden Qualifizierungen beraten lassen.

Weitere Infos:

    

Weiterbildungsförderung

Bildungsscheck (Förderung des Landes NRW)

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine Betriebe, Beschäftigte und Berufsrückkehrende. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln der Europäischen Union. 

Für die Bildungsscheck-Beratung ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt zu uns auf. Der Bildungsscheck wird Ihnen im Rahmen des Beratungsgespräches ausgehändigt.

Für den individuellen Bildungsscheck müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Kosten für individuelle berufliche Weiterbildungen, das sind Weiterbildungen, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln, werden bis zur Hälfte gefördert
  • Die Förderhöhe beträgt 50% der Fortbildungskosten (Maximal € 500,--.)
  • Der Wohnsitz muss in Nordrhein-Westfalen sein.
  • Die Unternehmensgröße ist unerheblich 
  • Personen können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.
  • Die Förderung von Selbstständigen ist möglich, sofern die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf € 40.000,-- nicht überschreiten (€ 80.000,-- bei gemeinsamer Veranlagung). Ein Nachweis über das zu versteuernde Jahreseinkommen ist vorzulegen (Steuerbescheid des zuständigen Finanzamtes).


Für den betrieblichen Zugang gilt:

  • Die Kosten für (individuelle) berufliche Weiterbildungen, das sind Weiterbildungen, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln, werden bis zur Hälfte gefördert.
  • Die Förderhöhe beträgt 50% der Fortbildungskosten (Maximal € 500,--.)
  • Die Arbeitsstätte muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Der Betrieb darf höchstens 49 Mitarbeiter beschäftigen. 
  • Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden sind von einer Förderung ausgeschlossen.
  • Betriebe können jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten. Hierbei kann pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter nur ein Bildungsscheck ausgestellt werden.
  • Einkommensgrenzen gibt es nicht 


Welche Fortbildungsmaßnahmen werden gefördert?

Es werden für Bildungsmaßnahmen Zuschüsse gezahlt, die der beruflichen Weiterbildung dienen. Angebote, die der individuellen Gesundheitsprävention, der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen, sind in der Regel nicht förderfähig. Dies gilt auch für Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongresse, Messen und Vortragsreihen.

Darüber hinaus werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare, Blended-Learning) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert. Auch für innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang werden Bildungsschecks ausgestellt.

Der Kurs darf bei Ausgabe eines Bildungsschecks noch nicht begonnen haben.

Weitere Informationen über das Bildungsscheckverfahren, die Antragsformulare für die Einreichung des Bildungsschecks, Formular Teilnahmebestätigung über die auf der Rechnung ausgewiesene Weiterbildung und eine Adressliste mit den Bewilligungsbehörden finden Sie unter www.mags.nrw/bildungsscheck



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Ihre Ansprechpartnerinnen im Kreishaus:

Henrike Hartz
Tel.: 0 23 61 53-43 30
E-Mail: h.hartz@kreis-re.de

Silke Tappe
Tel.: 0 23 61 53-38 09
E-Mail: s.tappe@kreis-re.de

Bildungsgutschein

Wer wird gefördert?

Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen. Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.

Was wird gefördert?

Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert wird. Die genauen und sehr umfangreichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem unter „Mehr Informationen“ angegebenen Merkblatt.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Beantragen Sie die Leistungen beider für Ihren Wohnort zuständigen Arbeitsagentur bzw. Ihrem Jobcenter.

Mehr Informationen

    

Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Allgemeines

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung eine Unterstützung erhalten.

Für Gründungsvorhaben aus dem ALG I-Bezug ist das der Gründungszuschuss, für Gründungen aus der Langzeitarbeitslosigkeit (ALG II) das Einstiegsgeld. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Recklinghausen bietet das STARTERCENTER Kreis Recklinghausen in kostenlosen Orientierungsveranstaltungen einen Überblick über die aktuelle Gründungsförderung bei einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I).

Das Seminar informiert über Gründungsvoraussetzungen und erste Planungsschritte, erklärt die Aufgaben und Bestandteile eines Unternehmenskonzeptes und gibt einen Überblick der Förderinstrumente, damit vorhandene Chancen und Risiken besser abgeschätzt werden können. Den Vortrag finden Sie hier.

Gründungszuschuss

Wer wird gefördert?

Arbeitslose, die ALG I beziehen und mit der hauptberuflichen Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit beenden wollen. Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss ein Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen bestehen. Die persönliche und fachliche Eignung muss gegenüber der Arbeitsagentur nachgewiesen werden, eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit bestätigen. Als fachkundige Stelle fungieren die Kammern, Einrichtungen der Wirtschaftsförderung, STARTERCENTER, Kreditinstitute, Steuerberater, -beraterinnen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderdauer beträgt bis zu 15 Monate und ist in zwei Phasen unterteilt. In den ersten sechs Monaten nach Gründung wird ein monatlicher Zuschuss in Höhe des ALG I gewährt zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung. Daran anschließend kann nach Prüfung der Geschäftstätigkeit durch die Arbeitsagentur die Pauschale für bis zu weitere neun Monate gezahlt werden.

Der Gründungszuschuss ist keine Pflicht-, sondern eine Ermessensleistung. Das heißt: es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung!

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Der Gründungszuschuss muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, in deren Bezirk die gründende Person ihren Wohnsitz hat.

Mehr Informationen

www.arbeitsagentur.de

Einstiegsgeld

Wer wird gefördert?

Bezieher von ALG II können zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ein sogenanntes Einstiegsgeld erhalten. Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung, die im Rahmen einer individuellen Vereinbarung zwischen der gründungsinteressierten Person und der ARGE/ dem Jobcenter getroffen wird.

Wie hoch ist die Förderung?

Das Einstiegsgeld kann bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Zuschuss zum ALG II gewährt werden. Optional können zusätzliche Existenzgründungshilfen zum Beispiel für die Anschaffung von Betriebsmitteln beantragt werden. Die Regelungen sind regional unterschiedlich!

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Sprechen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner bzw. Ihre Ansprechpartnerin in dem für Ihren Wohnort zuständigen Jobcenter an.

Mehr Informationen

www.jobcenter-kreis-recklinghausen.de

Sonstiges

Gründerstipendium.NRW - Starthilfe für zündende Geschäftsideen

Was sind (unter anderem) die wichtigsten Fördervoraussetzungen?

  • Gründungen als Einzelgründung oder im Team mit bis zu drei Gründenden
  • Absicht, sich durch Gründung eines innovativen Unternehmens selbständig zu machen
  • Nicht börsennotiertes Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen, welches noch keine Gewinne ausgeschüttet hat
  • Wohn- und Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen
  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • Neben der Arbeit am Gründungsvorhaben im Bewilligungszeitraum nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in einem anderen nebenberuflichen Anstellungsverhältnis

Was wird gefördert?
Gefördert werden innovative Gründungen mit zukunftsweisendem Charakter

Wie hoch ist die Förderung?
Das Gründerstipendium.NRW ist ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.000 € für maximal 12 Monate

Wo kann die Förderung beantragt werden?
Die Bewerbungen für das Stipendium werden ausschließlich durch die akkreditierten und zertifizierten Gründungsnetzwerke angenommen. Es wird empfohlen, zu einem Gründungsnetzwerk in räumlicher Nähe zum Wohnort oder Sitz des Unternehmens Kontakt aufzunehmen (Beispielsweise das Netzwerk der Startercenter NRW Emscher-Lippe). Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Einreichung eines aussagekräftigen Ideenpapiers bei dem ausgewählten Gründungsnetzwerk.

Weitere Infos
www.gruenderstipendium.nrw

Ihre Ansprechpartnerin im Kreishaus:
Eva-Maria Wobbe
Tel.: 0 23 61 53-47 11
E-Mail: eva.wobbe@kreis-re.de

EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft

EXIST ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Das BMWi unterstützt Hochschulabsolventinnen, -absolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende bei der Vorbereitung ihrer technologieorientierten und wissensbasierten Existenzgründungen.

Weitere Infos

Meistergründungsprämie

Das Land NRW fördert Gründungen von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern durch das Förderprogramm Meistergründungsprämie.

Weitere Infos