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Ausschüsse

Der Kreistag ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Pflichtausschüsse zu bilden. Daneben kann der Kreistag zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Überwachung bestimmter Verwaltungsangelegenheiten weitere Ausschüsse bilden (Freiwillige Ausschüsse).

Neben Kreistagsmitgliedern können in den freiwilligen Ausschüssen auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger (Mitglieder mit Stimmrecht) und sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner (Mitglieder mit beratender Stimme) vertreten sein.

Pflichtausschüsse
  • Kreisausschuss
  • Wahlausschuss für die Kommunalwahl
  • Wahlprüfungsausschuss
  • Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl
  • Rechnungsprüfungsausschuss

Freiwillige Ausschüsse
  • Ausschuss für Landwirtschaft und Bauwesen
  • Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
  • Ausschuss für Bildung
  • Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Umwelt
  • Ausschuss für Mobilität, Feuerschutz und Rettungswesen
  • Ausschuss für Wirtschaftspolitik und Digitales
  • Personalausschuss