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Angebot Antragstellung für Land-oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr im Kreis Recklinghausen

Liegen Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO vor, dürfen alle Fahrzeuge und Arbeitsgeräte, sowie deren Kombinationen eines landwirtschaftlichen Betriebes (auch eines Lohnunternehmers) in einer Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 3 bzw. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO zusammengefasst werden. 

Dieses vereinfachte Verfahren ist bis zu folgenden Maßen/Massen möglich: 

  • Breite: bis 3,50m 
  • Einzelachslast bis zu 12 t 
  • Gesamtgewicht bis zu 24 t 
  • Gesamtlänge Einzelfahrzeug bis 15m/Zug (Fahrzeug incl. Anhänger) bis 23m 
  • Gesamthöhe bis zu 4m 

Werden diese Werte überschritten, müssen Sie je Fahrzeug einen einzelnen Antrag mit Angabe des Fahrtwegs stellen.
Hierzu nutzen Sie bitte die das bundeseinheitliche Antragsverfahren VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte).
Die Nutzung dieses Systems ist für Sie als Antragsteller kostenfrei. Sie müssen sich lediglich in VEMAGS registrieren lassen.
Ihre Zugangsdaten erhalten Sie dann per E-Mail. Auf der VEMAGS-Startseite erfahren Sie alles Wissenswerte über das System.
Bei Rückfragen zur Antragstellung finden sie dort unter „Kontakte“ auch Ihren Ansprechpartner, der Ihnen weitere Hilfe bei Ausfüllen geben kann.

Hinweis: Auf dieser Seite ist rechts unter "Formulare" u.a. das Antragsformular hinterlegt.