Angebot Mittelgroße Feuerungsanlagen
Folgende Feuerungsanlagen (mittelgroße Feuerungsanlagen, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) unterliegen den Anforderungen der 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (44. BImSchV):
- Genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 Megawatt
- Nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt bis weniger als 50 Megawatt
Für diese Anlagen bestehen Anzeige- und Registrierungspflichten. Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW:
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/emissionen/anzeige-/registrierungspflichten-nach-44-bimschv
Dort zu finden ist auch ein Anlagenregister über alle gelisteten mittelgroßen Feuerungsanlagen in NRW:
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