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Angebot Schwerbehindertenangelegenheiten - Kontakt und Anfahrt

Seit 2008 ist der Kreis Recklinghausen für das Anerkennungsverfahren nach dem SGB IX für Menschen mit Behinderungen (Schwerbehindertenausweis) der in seinem Gebiet lebenden Menschen zuständig. Organisatorisch wurde hierfür der Fachdienst 59 – Schwerbehindertenangelegenheiten gebildet. Derzeit ist der Fachdienst 59 in einer Außenstelle der Kreisverwaltung untergebracht.
 

Kreis Recklinghausen
Fachdienst 59 –
Schwerbehindertenangelegenheiten
Castroper Str. 30 (Ecke Dordrechtring)
45665 Recklinghausen 
Telefon 0 23 61 / 53 65 55 (Hotline)
Telefax 0 23 61 / 53 65 84 
 
Eine Anfahrtsskizze finden sie hier.

Ansprechpartner: 

Allgemeine Informationen (Hotline)
Telefon 0 23 61 / 53 65 55
Montag – Donnerstag: 09:00 – 11:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag:                      09:00 – 11:00 Uhr

Antragsannahme und allgemeine Beratung (Servicebüro - nur nach telefonischer Terminvergabe)

Fachdienst
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