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Leistung Zuständigkeit bei der Gewässerunterhaltung

Die Gewässerunterhaltung erfolgt durch die Städte, die Emschergenossenschaft, den Lippeverband, die Wasserschifffahrtsverwaltung und die Wasser- und Bodenverbände im Kreis Recklinghausen.

Die Unterhaltung der Lippe als Gewässer erster Ordnung obliegt dem Lippeverband.
Der Rhein-Herne-Kanal, der Wesel-Datteln-Kanal und der südliche Teil des Dortmund-Ems-Kanals als Gewässer erster Ordnung werden  vom Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich, der Dortmund-Ems-Kanal und der Datteln-Hamm-Kanal als Gewässer erster Ordnung werden vom Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine unterhalten.

Die Unterhaltung der Fließgewässer zweiter Ordnung, welche auf der Grundlage eines Genossenschafts- oder Verbandsbeschlusses Anlagen der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes sind, werden auch von diesen beiden unterhalten. Sämtliche weiteren Gewässer zweiter Ordnung im Kreis Recklinghausen werden von den Städten Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Dorsten, Herten, Gladbeck und Haltern sowie zehn Wasser- und Bodenverbänden unterhalten.

Die Wasser- und Bodenverbände stellen öffentlich-rechtliche Körperschaften dar. Sie dienen dem öffentlichen Interese und dem Nutzen ihrer Mitglieder und verwalten sich im Rahmen der Gesetze und ihrer eigenen Satzung selbst. Die Untere Wasserbehörde führt über acht Verbände im Kreis Recklinghausen die Rechtsaufsicht.

In den jährlich stattfindenden Gewässerschauen wird die Durchführung der Unterhaltung und der ökologische Zustand des Gewässers vom Kreis Recklinghausen als Untere Wasserbehörde überprüft.

Welche Anlagen / Gewässer werden nicht von den Gewässerunterhaltungspflichtigen unterhalten?

  • Straßen- und Wegeseitengräben, Gewässer, die nur ein Grundstück entwässern oder wo durchgehend nur ein Eigentümer vorhanden ist.
  • Regenwassermulden im Bereich von geschlossenen, bebauten Gebieten sowie stehende Gewässer wie Teiche, Abgrabungen und Stauseen.
  • Bauliche Anlagen an Gewässern sind von ihren Eigentümern zu erhalten.
  • Für den schadlosen Wasserabfluss sind die Gewässerunterhaltungspflichtigen zuständig.

Bei Fragen der Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte direkt an die Gewässerunterhaltungspflichtigen. Die Anschriften und Telefonnummern können Sie bei der Unteren Wasserbehörde erfragen.

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