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Leistung Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen

Boot auf dem Kanal
Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen können erhebliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen des Grundwassers, des Bodens und der oberirdischen Gewässer hervorrufen. 
Zur Abwehr dieser Gefahren für die Allgemeinheit müssen bei derartigen Unfällen unverzüglich Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. 
 
Sofortmaßnahmen haben das Ziel, nach Eintritt eines Schadens das weitere Austreten, Ausbreiten und Versickern wassergefährdender Stoffe sowie das Entstehen weiterer Schäden zu verhindern. 

Die wirksame Durchführung der Maßnahmen erfordert eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Behörden, der Feuerwehr, der Ölwehren, des Verursachers sowie der weiteren am Umweltunfall beteiligten Stellen. Für den Kreis Recklinghausen wurde ein Umweltalarmplan erstellt, der gewährleistet, dass bei einem Schadens- oder Gefahrenfall unverzüglich Gegenmaßnahmen getroffen werden können.

Die untere Wasserbehörde ist für die Folgemaßnahmen zum Schutz von Oberflächengewässern und des Grundwassers bei umweltgefährdenden Unfällen zuständig. Zwölf Mitarbeiter bilden eine ständig erreichbare Rufbereitschaft, die im Einsatzfall über die örtliche Ordnungsbehörde (Ordnungsamt, Feuerwehr oder Polizei) alarmiert werden kann.
Fachdienst
Ansprechpartner
  • Herr Ekamp  (Zuständig für Dorsten, Haltern am See, Marl)
  • Herr Fleckes  (Zuständig für Castrop-Rauxel, Datteln)
  • Frau Palte  (Zuständig für Herten und Oer-Erkenschwick)
  • Herr Tapper  (Zuständig für Gladbeck, Recklinghausen und Waltrop)