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Leistung Silvertbach und seine Nebenläufe

Das Gewässerentwicklungskonzept liegt jetzt vor

Eine Chance für unsere Bäche

 

 Silvertbach technisch ausgebaut

Der Silvertbach eingezwängt in Sohlschalen

 
Mit der Verabschiedung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) am 22. Dezember 2000 ist ein neuer europaweiter Ordnungsrahmen für den Schutz der Oberflächengewässer, Küstengewässer und des Grundwassers geschaffen worden. Ziel ist die Verbesserung des Zustandes der im Wasser befindlichen Ökosysteme sowie der Grundwasservorkommen und der langfristige Schutz der Wasserressourcen.

 

Dieses Ziel verpflichtet die Mitgliedsstaaten über die EU-WRRL, bis zum Jahre 2015 alle Oberflächengewässer, unter Berücksichtigung der lokalen Rahmenbedingungen, in einen guten ökologischen wie chemischen Zustand zu versetzen.

Eine Grundlage für die ökologische Verbesserung der Gewässer ist die Aufstellung eines „Konzeptes zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern”. Diese Konzepte, die nach einem Leitfaden des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) aufzustellen sind, betrachten das gesamte Gewässerökosystem eines Fließgewässers von der Quelle bis zur Mündung. Gegenstand der Untersuchung ist damit nicht nur das Gewässer selbst, sondern auch seine Ufer und Auen, d.h. der gesamte, vom Bach beeinflusste Talraum. Notwendige Einzelmaßnahmen können so sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.

Das nun fertigestellte Konzept für das Silvertbachsystem durchzieht ein roter Faden, der auf dem jetzigen Zustand fußt, daraus abgeleitet Defizite aufweist und Maßnahmen vorschlägt, die diese Beeinträchtigungen ausräumen.

Der Silvertbach im natürlichen Zustand im Naturschutzgebiet 
"Die Burg"

Bei den Maßnahmen handelt es sich grundsätzlich um „Angebotsplanungen“. Die Umsetzung erfolgt nach dem Prinzip der Kooperation und Freiwilligkeit aller an der Konzepterstellung und –umsetzung Beteiligten.

Ziel des Konzeptes ist die nachhaltige naturnahe Entwicklung der betrachteten Gewässer unter Berücksichtigung der lokalen Rahmenbedingungen. Die Realisierung ist auf Jahrzehnte ausgelegt und erfolgt in kleinen überschaubaren Einheiten und Schritten.

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Unterhaltung sowie gegebenenfalls durch entsprechende Ausbauverfahren. Geeignete Abschnitte können auch Grundlage für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sein.

Durch die Aufstellung des Gewässerentwicklungskonzeptes ergibt sich zudem die Option einer Förderung über Zuwendungen der Landesregierung.

Als erste Kommune nutzt die Stadt Oer-Erkenschwick das Konzept, um den Denningsgraben im Zuge der Errichtung des neuen Feuerwehrgerätehauses am Ehrenmal in Alt-Oer naturnah zu verlegen.

Das Maßnahmenkonzept und der Grunderwerbsplan sind in viergegliederter, kartographischer Form unter den folgenden Links für alle Interessenten einsehbar:

 

Karte 1 (6,9 MB) 
Karte 2 (7,3 MB)
Karte 3 (6,3 MB)
Karte 4 (7,6 MB)

Erläuterungsbericht (pdf 22,2 MB)

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