Leistung Abwasser
Das Sachgebiet „Abwasser“ umfasst die Aufgabengebiete, in denen sich die Mitarbeiter/innen mit der Behandlung und Ableitung von Schmutz- und Regenwasser beschäftigen.
- Die gewerbliche Abwasserbeseitigung verfolgt das Ziel, die Gewässer vor gefährlichen Abwasserinhaltsstoffen aus Industrie- und Gewerbebetrieben zu schützen. Aus diesem Grund bedürfen Abwassereinleitungen aus Industrie- und Gewerbebetrieben in die öffentliche Kanalisation einer Genehmigung (Indirekteinleitergenehmigung) durch die untere Wasserbehörde.
- In vielen Bereichen außerhalb von Siedlungsgebieten ist ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation wegen technischer Schwierigkeiten oder finanzieller Aufwendungen nicht möglich. Hier erfolgt die häusliche Abwasserbeseitigung in privaten Kleinkläranlagen.
- Dass die Versickerung von Niederschlagswasser sinnvoll ist, steht außer Frage. Neben vielen wirtschaftlichen und finanziellen Aspekten dient die Versickerung dem Schutz und der Erhaltung des natürlichen Wasserhaushaltes und der Anreicherung der Grundwasserreserven.
Fachdienst
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Umwelt
Fachdienst 70
Ansprechpartner
- Frau Gahlmann (Teamleitung, Zuständig für Herten)
- Frau Geissler (Zuständig für Haltern am See, Oer-Erkenschwick)
- Herr Korf (Zuständig für Waltrop, bedarfsorientiert)
- Frau Mersch-Zobel (Zuständig für Gladbeck und Marl, Gewerbebetriebe und Sand- und Kiesgewinnung)
- Frau Sagromski (Zuständig für Dorsten, Recklinghausen)
- Frau Wohlfahrt (Zuständig für Castrop-Rauxel, Datteln)