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Leistung Angebote für Demenzkranke

Zurzeit leben in NRW mehr als 300.000 an Demenz erkrankte Menschen.

Zur Entlastung für Betroffene und Angehörige erhalten Demenzkranke, die zu Hause gepflegt werden, von der Pflegekasse seit dem 01.01.2017 einen Entlastungsbetrag. Für alle Pflegegrade gewährt die Pflegekasse einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von bis zu 125,- € monatlich. Die bezuschussten Leistungen können für nach Gesetz anerkannte unterstützende Angebote im Alltag eingesetzt werden.

Ab Pflegegrad 2 kann der Entlastungsbetrag auch für Tages- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

Die anerkannten unterstützenden Angebote im Alltag können Sie bei Frau Petersen (0 23 61 / 53-33 92) erfragen.

In Pflegeheimen wird der Entlastungsbetrag für spezielle Entspannungs- und Betreuungsangebote eingesetzt.

Weitere Informationen und Angebote rund um das Thema Demenz erhalten Sie hier:

 

 

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