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Leistung Hochwasserrisikomanagement HWRM

Mit dem "Hochwasserrisikomanagement" hat die Europäische Union einen neuen Begriff verbindlich eingeführt. Ziel ist, die Risiken für vier "Schutzgüter" nachhaltig zu minimieren für:

  • die menschliche Gesundheit
  • die Umwelt
  • unser Kulturerbe
  • die wirtschaftlichen Tätigkeiten

Dafür werden auf regionaler Ebene verschiedene Disziplinen wie Wasserwirtschaft, Raumplanung, Bauleitplanung, Ver- und Entsorgung, Denkmalschutz, Katastrophenschutz und Wirtschaft in einem kontinuierlichen, zyklischen Prozess enger zusammenarbeiten und gemeinsam ein Maßnahmenpaket schnüren – den sogenannten Hochwasserrisikomanagementplan.

Die rechtliche Basis für diese Zusammenarbeit ist die 2007 in Kraft getretene "Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken – Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRMRL)", die für Deutschland im Wasserhaushaltsgesetz umgesetzt wurde.

Weitere Informationen: http://www.flussgebiete.nrw.de/index.php/HWRMRL/Hauptseite

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