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Leistung Grabung

Grabungen

Nach § 13 DSchG NRW ist für Grabungstätigkeiten, hierunter fällt auch die Nutzung von Metallsonden, eine Erlaubnis zu beantragen. Der Antrag ist schriftlich bei der Oberen Denkmalbehörde (Kreis Recklinghausen; Der Landrat - Ressort Planung und ÖPNV -; Obere Denkmalbehörde; Kurt-Schumacher-Allee 1; 45657 Recklinghausen, E-Mail: Denkmalschutz@kreis-re.de) zu stellen.

Es sollten Angaben gemacht werden über:

  • Grund der Grabung (Hobby, wissenschaftliche Zwecke etc.).
  • das Grabungsgebiet mit amtlicher Karte im Maßstab 1:2.500 -1:5.000

Nach § 41 DSchG NRW liegt eine ordnungswidrige Handlung vor, wenn ohne Erlaubnis eine Sondenbegehung oder Grabung durchgeführt wird.

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