Ansprechpartner
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Buchstaben immer um den Nachnamen des Kindes handelt
Telefon | Buchstabe | Ansprechpartner |
02361 / 53 6595 | I, M, P, T | Frau Ader |
02361 / 53 6592 | A, E, N, Q | Frau Brückner |
02361 / 53 6594 | D, G, S | Frau Kehren |
02361 / 53 6591 | C, K, U | Frau Raiger |
02361 / 53 6590 | H, O, R, St | Herr Wesselbaum-Bartel |
02361 / 53 6593 | B, Sch | Frau Fockenberg |
02361 / 53 6542 | F, J, L, W, Z | Frau Peine |
02361 / 53 3641 | V, X, Y, Widersprüche, Mischeinkünfte P - Z | Frau Giza |
02361 / 53 6523 | Widersprüche, Klagen, Mischeinkünfte A - O | Frau Mendel |
Bitte beachten Sie, dass die Elterngeldstelle seit dem 01.10.2019 das ersetzende Scanverfahren eingerichtet hat. Ihre Unterlagen werden nach Bescheiderteilung vernichtet. Reichen Sie daher bitte nur Kopien ein.
Im Original müssen nur folgende Unterlagen eingereicht werden:
- der Antrag auf Elterngeld
- Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld
Heften und klammern Sie Ihren Antrag und die beiliegenden Dokumente bitte nicht. Dies führt zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung.
Die Antragsbearbeitung dauert ca. 6 Wochen. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Dies führt zu einem erhöhten Telefonaufkommen.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie können derzeit keine persönlichen Vorsprachen und Beratungstermine in der Elterngeldstelle stattfinden. Sobald dies wieder möglich ist, werden Sie entsprechend informiert. Sie können gerne eine telefonische Beratung in Anspruch nehmen. Eine Terminvereinbarung ist dafür nicht notwendig.
Sollten Sie aufgrund des erhöhten Telefonaufkommens keinen Mitarbeiter/ keine Mitarbeiterin der Elterngeldstelle erreichen, schreiben Sie uns eine kurze E-Mail an elterngeld@kreis-re.de mit Ihrem Anliegen und möglichst mit Ihrer Telefonnummer. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Auf unseren Internetseiten haben wir weitere Informationen zum Elterngeld für Sie zusammengestellt.
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Elterngeld
Fachdienst 50 Ressort 2
- Elterngeld-Antrag für Geburten bis 31.08.2021
- Erläuterungen zum Elterngeldantrag
- Erklärung für Alleinerziehende für Geburten bis 31.08.2021
- Erklärung für Selbstständige für Geburten bis 31.08.2021
- Elterngeld-Antrag für Geburten ab 01.09.2021
- Erklärung für Alleinerziehende für Geburten ab 01.09.2021
- Erklärung für Selbstständige für Geburten ab 01.09.2021
- Änderungantrag bzgl. der Covid-19-Pandemie
- Erläuterungen zu den Sonderregelungen
- Informationen zum Datenschutz - Elterngeld