Inhalt der Seite

Leistung Behördliche Namensänderungen

Die Namensführung einer Person (Vor- und Familienname) ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und - im Grundsatz - abschließend geregelt. Daher ist zunächst zu prüfen, ob eine Namensänderung nicht durch eine namensgestaltende Erklärung nach bürgerlichem Recht erreicht werden kann. Diese Namenserklärung oder -erteilung erfolgt beim zuständigen Standesamt, welches hierzu umfassende Auskünfte erteilen kann. 
 
Namen von Deutschen, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder Asylberechtigten oder ausländischen Flüchtlingen mit Wohnsitz im Inland dürfen, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes vorliegt, behördlich geändert werden.
 
Die Anträge werden beim Kreis Recklinghausen gestellt, sofern sich der aktuelle Wohnort innerhalb des Kreises befindet. Antragsformulare können telefonisch oder per E-Mail bei der Sachbearbeitung angefordert werden.
 
Die behördliche Änderung des Familiennamens kostet bis zu 1022 €uro. Die Änderung des Vornamens kostet bis zu 255 €uro. Bei normalem Verwaltungsaufwand werden für Familiennamensänderungen Gebühren in Höhe von ca. 550 €uro, für Vornamensänderungen ca. 220 €uro erhoben.
Wird der Antrag abgelehnt oder zurückgenommen, so werden 10 - 50% dieser Gebühr erhoben.
 
Weitere Informationen erhalten Sie bei dem für Sie zuständige*n Sachbearbeiter*in.
 
 
Fachdienst
Ansprechpartner