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Leistung Ausschüsse des Kreistages des Kreises Recklinghausen

Der Kreistag ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Pflichtausschüsse zu bilden. Daneben kann der Kreistag zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Überwachung bestimmter Verwaltungsangelegenheiten weitere Ausschüsse bilden (Freiwillige Ausschüsse).

Neben Kreistagsmitgliedern können in den freiwilligen Ausschüssen auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger (Mitglieder mit Stimmrecht) und sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner (Mitglieder mit beratender Stimme) vertreten sein.

Pflichtausschüsse

  • Kreisausschuss
  • Wahlausschuss für die Kommunalwahl
  • Wahlprüfungsausschuss
  • Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl
  • Rechnungsprüfungsausschuss

Freiwillige Ausschüsse

  • Ausschuss für Landschaftspl., Umweltfragen und Bauangelegenheiten
  • Ausschuss für Verkehr, Feuerschutz und Rettungswesen
  • Ausschuss für Wirtschafts- und Strukturpolitik
  • Personalausschuss
  • Ausschuss für Bildung
  • Sozial- und Gesundheitsausschuss