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Leistung Aufbruchgenehmigung

Für die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Straßenarbeiten an Kreisstraßen ist es erforderlich, vorhandene Verkehrsflächen in Anspruch zu nehmen. Diese Straßenaufbrüche sind genehmigungspflichtig.

Sie werden beim Fachdienst 66 Tiefbau und Kreisgartenbaulehrbetrieb beantragt, und nach einer technischen Prüfung wird die entsprechende Erlaubnis schriftlich erteilt. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Wiederherstellung der Oberfläche kontrolliert.

Der Antrag kann formlos oder über Vordruck gestellt werden. Die Baumaßnahme ist zu beschreiben und mit entsprechenden Planunterlagen (2-fach) einzureichen.

Fachdienst
Ansprechpartner
  • Herr Hütten  (Bauausführung, Koordination Versorgungsunternehmen)
  • Frau Raabe  (Verträge, zentrale Verwaltungsarbeit, Winterdienst, Unfallschadenregulierung)
  • Herr Schulz  (Bauausführung, Koordination Versorgungsunternehmen)