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Leistung Artenschutz

Der internationale Artenschutz hat das Ziel, gefährdete Tier- und Pflanzenarten durch die Überwachung des internationalen Handels zu schützen. Rechtsgrundlagen sind das Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) und die hierzu ergangenen Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft.

Der nationale Artenschutz bezweckt den Schutz und die Pflege der wildlebenden Tiere und wildwachsenden Pflanzen in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt.

Hierzu umfasst er

  1. den Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigungen durch den Menschen und die Gewährleistung ihrer sonstigen Lebensbedingungen,
  2. den Schutz der Lebensstätten und Biotope der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten,
  3. die Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wild lebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes.


Grundsätzlich ist es verboten, Tiere oder Pflanzen gefährdeter Arten zu beeinträchtigen, der Natur zu entnehmen oder ihre Lebensstätten zu vernichten. Besitz und Vermarktung geschützter Tiere und Pflanzen sind grundsätzlich verboten und nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt.

Weitere Informationen zum Thema Artenschutz:

Formulare zum Thema Artenschutz finden Sie unter dem Punkt "Formulare" und "Links".

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