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Leistung Apothekenbetrieb

Apotheker / Apothekerinnen, die eine Apotheke oder eine / mehrere Filialapotheke/n eröffnen möchten, benötigen hierzu die „Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke“. Diese Erlaubnis erteilt für den Kreis Recklinghausen die Arzneimittelüberwachung des Fachdienstes Gesundheit / Gesundheitsamt.
Die Arzneimittelüberwachung des Fachdienstes Gesundheit überprüft zudem, ob die notwendigen Bedingungen für das Betreiben einer Apotheke eingehalten werden. Deshalb werden die Apotheken im Kreis Recklinghausen regelmäßig besichtigt und überprüft.
Nehmen Sie bitte vor Antragstellung Kontakt mit den Mitarbeitern /Mitarbeiterinnen der Arzneimittelüberwachung auf. Hier erhalten Sie Informationen, welche Unterlagen Sie in Ihrem konkreten Fall einreichen müssen.
Sie finden die Formulare zum Ausdrucken in der Box unter "Links".
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