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Leistung Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Leere Ölfässer

Wasser ist ein besonderes Gut, kostbar und empfindlich. Deshalb bedarf der Umgang mit Gefahrstoffen bzw. wassergefährdenden Stoffen einer besonderen Sorgfalt.

Wer eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen betreibt, muss dafür Sorge tragen, dass von dieser Anlage keine Gefahr für das Schutzgut Wasser und somit für die Allgemeinheit ausgeht.

Die Spannweite dessen, was man unter Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen versteht, ist riesig. Sie reicht von der privaten Heizölverbraucheranlage über landwirtschaftlich und gewerblich genutzte Tankstellen bis hin zur Produktionsanlage in der chemischen Industrie. Betreiber können Privatleute genauso wie landwirtschaftliche oder gewerbliche Unternehmen sein. Die Palette der wassergefährdenden Stoffe ist nahezu unbegrenzt: Säuren, Laugen, Heizöl, Kraftstoffe, Farben, Pflanzenschutzmittel, um nur einige zu nennen.
Ein weiterer Schwerpunkt des präventiven Gewässer- und Umweltschutzes sind die Anforderungen, die bei Anlagen zum Umgang mit Schadstoffen an die Löschwasserrückhaltung gestellt werden.

Aufgrund des Gefährdungspotentials der Gefahrstoffe bzw. wassergefährdender Stoffe sind seitens des Gesetzgebers mittels Verordnungen und Gesetzen Anforderungen an den Bau und Betrieb dieser Anlagen eingeführt worden. Die Aufgabe der unteren Wasserbehörde ist es, diese Anlagen zu überwachen.

Unterirdische Anlagen und oberirdische Anlagen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 10.000 l müssen wiederkehrend durch Sachverständige gem. § 46 AwSV auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft werden. Die Überwachung der anderen Anlagen fällt in den Aufgabenbereich der unteren Wasserbehörde.

Fachdienst
Ansprechpartner
  • Herr Fleckes  (Sachgebietsleiter und zuständig für Datteln, Castrop-Rauxel)
  • Herr Ekamp  (Zuständig für Dorsten, Haltern am See und Marl)
  • Frau Palte  (Zuständig für Herten, Oer-Erkenschwick)
  • Herr Tapper  (Zuständig für Gladbeck, Recklinghausen und Waltrop)