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Leistung Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf

Die Aufgaben der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf (früher Fürsorgestelle) ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Teile des Schwerbehindertenrechts

 Die Fachstelle ist Ansprechpartner für

  • schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte erwerbstätige Menschen
  • Arbeitgeber
  • Betriebs- und Personalräte
  • Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte

 Die Fachstelle der Kreisverwaltung Recklinghausen ist zuständig, wenn sich der Arbeitsplatz bzw. der Wohnort des schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen in den Städten Datteln, Haltern am See, Oer-Erkenschwick oder Waltrop befindet.

Sollten Sie als schwer behinderter oder gleichgestellter Mensch bzw. als Arbeitgeber in einer anderen kreisangehörigen Stadt wohnen bzw. angesiedelt sein, so sind die Fachstellen der entsprechenden Stadt für Sie zuständig.

Die Aufgaben der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf umfassen

1. Beratung und Information

2. Fördermöglichkeiten/ Zuschüsse/ begleitende Hilfen im Arbeitsleben

  • an schwerbehinderte Menschen
    • für technische Arbeitshilfen
    • zum Erreichen des Arbeitsplatzes *
    • zur wirtschaftlichen Selbständigkeit
    • zur Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung *
    • zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
    • in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen
  • an Arbeitgeber
    • zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte
    • zur behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung und Arbeitsplatzgestaltung
    • bei außergewöhnlichen Belastungen

3. Prävention
Bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis können schwerbehinderte Menschen und sollten Arbeitgeber frühzeitig die Fachstelle einschalten, damit gemeinsam Lösungsmöglichkeiten gefunden werden.

4. besonderer Kündigungsschutz
Wenn ein Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen gekündigt werden soll, ist vorher die Zustimmung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe - LWL-Inklusionsamt Arbeit - in Münster erforderlich. Die Fachstelle für behinderte Menschen spricht mit allen Beteiligten, ermittelt den Sachverhalt und wirkt auf eine gütliche Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem betroffenen Arbeitnehmer hin.

Die Fachstelle arbeitet auch mit speziellen Fachdiensten des LWL-Inklusionsamt Arbeit zusammen und vermittelt Kontakte zum:

  • Technischer Beratungsdienst
  • Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung
  • Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderung
  • Integrationsfachdienst bei neurologischen, geistigen und psychischen Einschränkungen
  • Präventionsfachdienst Sucht und Psyche
  • Fachdienst für Betriebliches Arbeitstraining und Jobcoaching

 Wenn die Beratung es erfordert, kann sie auch zuhause oder vor Ort im Betrieb erfolgen.

Ansprechpartner:

Anja Marten (zuständig für Haltern am See, Oer-Erkenschwick und Waltrop)
Tel:                  02361/53-4443
Fax:                 02361/53-68-4443
E-Mail:             a.marten@kreis-re.de
 
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
8:30 bis 12:00 und 13:15 bis 16:00 Uhr
Wenn Sie persönlich vorsprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
 
 
Carina Guhra (zuständig für Datteln)
Tel:                  02361/53-2025
Fax:                 02361/53-68-2025
E-Mail:             c.guhra@kreis-re.de
 
Montag und Dienstag, 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Wenn Sie persönlich vorsprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
 
 
Kreisverwaltung Recklinghausen
Kreishaus
Fachdienst 50.3
Zimmer 0.4.37 EG
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Fachdienst
Ansprechpartner
Es handelt sich um eine Dienstleistung des Kreises Recklinghausen.
Nährere Informationen zu der Dienstleistung erhalten Sie hier: Kreis Recklinghausen