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Bienen, Hummeln, Hornissen und Wespen

Bienen, Hummeln, Hornissen und einige Wespenarten (z.B. Kreisel- und Knopf-hornwespen) gehören zu den besonders geschützten Tierarten. Gemäß § 44 Bundesna-turschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders ge-schützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Ent-wicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Wenn eine Gefahr von einem Nest dieser Tiere ausgeht, darf dieses im Ausnahmefall und nur mit einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde durch Fachperso-nal umgesiedelt oder beseitigt werden.

Wenn die Gefahr von nicht besonders geschützten Wespenarten ausgeht, benötigt man keine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde für die Umsiedlung des Nes-tes oder dessen Vernichtung.
Jedoch unterliegen diese Arten dem allgemeinen Schutz wildlebender Arten nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Insofern muss auch hier ein vernünftiger Grund vorliegen, um die Tiere durch Fachpersonal beseitigen zu lassen. Vorrangig sollten auch diese Arten belassen oder umgesiedelt werden.

Wissenswertes

Vielen bereiten sie bereits durch bloße Anwesenheit Panik, dabei sind Bienen, Hummeln, Hornissen und Wespen viel harmloser als ihr Ruf. Im Garten vertilgen sie Läuse, Raupen oder Schadinsekten - Hummeln bestäuben Blüten und Obstbäume sogar intensiver als Honigbienen.
Angriffslustig sind sie nur, wenn sie gestört oder geärgert werden und sich daher verteidigen wollen.

Sollte sich an der Terrasse eines Hauses, am Balkon, im Rollladenkasten, hinter Klinkerfassaden oder unter Dachverkleidungen ein Nest angesiedelt haben, entsteht schnell der Wunsch nach Bekämpfung der Insekten bzw. einem Entfernen des Nestes.
Dieses ist jedoch unter Beachtung einiger Verhaltensregeln, einfacher praktischer Maßnahmen und mit etwas Toleranz gegenüber diesen für den Naturhaushalt sehr wichtigen Tieren oft gar nicht nötig.

Die Nester werden immer nur eine Saison besiedelt, wobei die staatenbildenden Hornissen-, Hummeln- und Wespenvölker ihre volle Stärke erst im Spätsommer erreichen. Besonders Wespen suchen dann mit Vorliebe Kaffeetafeln und Picknicks auf.
Diese für viele als problematisch empfundene Zeit dauert jedoch nur einige Wochen bis zum Herbst, wenn die Völker – je nach Art – absterben (spätestens Ende Oktober / Anfang November).
Dabei überleben nur die jungen Königinnen, verlassen das Nest, überwintern frostfrei und gründen im nächsten Frühjahr einen neuen Staat in einem neuen Nest.
Dies steht im Gegensatz zur Honigbiene, die als einziges staatenbildendes Fluginsekt mit ihrer Königin als gesamtes Volk überwintert.

Sollte sich also ein Nest auf Ihrem Grundstück befinden, wägen Sie bitte sorgfältig ab, ob es nicht bis zum Absterben des Volkes im Herbst geduldet werden kann. Die leeren Nester können nach Absterben der Tiere ohne Gefahr entfernt werden. Sie kehren im nächsten Jahr auch nicht mehr an denselben Ort zurück.
Wenn dieses Nest nicht weiter stört, sollten Sie sogar überlegen, ob Sie es nicht ganz bewusst hängen lassen, da es so viele Jahre als Stopp-Schild für eine neue Besiedlung wirken kann.

Kann man in den Spätsommertagen noch etwas Besonderes tun, um nicht gestört zu werden? An den Fenstern angebrachte Insektennetze sind z.B. ein zumutbares Mittel, um sich vor Tieren zu schützen, die sich (gerade im Spätsommer) gerne in abendlich erleuchtete Räumlichkeiten verfliegen.

Sollte aus besonderen Gründen (Allergie, dringliche Bauarbeiten oder anderes) ein Nest nicht an der ursprünglichen Stelle verbleiben können, dürfen sachkundige Personen oder Firmen zu Rate gezogen werden. Im Vordergrund muss dabei die fachgerechte Umsiedlung der Tiere stehen. Eine Tötung der Tiere darf nur als letztes Mittel in Betracht kommen.
Dieser Aufwand ist gerechtfertigt, denn Ziel des Artenschutzes ist es u.a., die Tiere vor Beeinträchtigungen durch den Menschen zu schützen und die Lebensräume von seltenen bzw. für den Naturhaushalt besonders wichtigen Hautflüglern wie Hornissen und Hummeln zu erhalten.

Artbestimmung und Ansprechpartner

Eine Artbestimmung ist Voraussetzung für die Beurteilung der örtlichen Situation und der rechtlichen Lage.
Daher sollten Sie, wenn Sie sich durch Bienen, Hummeln, Hornissen oder Wespen gestört oder bedroht fühlen, unbedingt einen sachkundigen Schädlingsbekämpfer oder einen Imker zu Rate ziehen. Auch Naturschutzverbände helfen gerne weiter. Entsprechende Kontaktdaten finden Sie z.B. in den Gelben Seiten oder im Internet. Aus rechtlichen Gründen darf die Untere Naturschutzbehörde keine Empfehlungen aussprechen.
Diese können zunächst eine Einschätzung der Lage vornehmen und dann, falls eine Umsiedlung oder Beseitigung des Nestes notwendig ist, Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen aufnehmen, um die hierfür erforderliche Befreiung zu erhalten.

Bienen

Die Bienen (Apiformes) sind eine Insektengruppe, in welcher mehrere Familien aus der Ordnung der Hautflügler mit unterschiedlichen Arten zusammengefasst werden.
Viele von ihnen, vor allem die solitär lebenden, werden unter dem Begriff Wildbienen (Überfamilie: Apoidea) zusammengefasst.
Umgangssprachlich wird der Begriff Biene meist auf eine einzelne Art, die Westliche Honigbiene (Apis mellifera) reduziert. Diese erfährt wegen ihrer Bedeutung als staatenbildender Honigproduzent, aber auch wegen ihrer Wehrhaftigkeit, besondere Aufmerksamkeit.
Weltweit wird die Zahl der Bienenarten auf rund 30.000 geschätzt. In Europa sind ca. 700 Arten heimisch und davon wiederum ca. 560 in Deutschland (wovon knapp 50 % auf der Roten Liste stehen, d.h. sie sind gefährdet oder von Aussterben bedroht).

Weltweit zählen Bienen zu den wichtigsten Bestäubern (z.B. die Bestäubung von Obstbäumen) und sie tragen in erheblichem Maße zum Erhalt von Wild- und Kulturpflanzen sowie deren Erträgen bei. Daher muss aufgrund des immer geringer werdenden Angebots an Nahrungs- und Nistplätzen Aufgabe sein, den noch vorhandenen Wildbienen entsprechende Lebensräume zu sichern und diese zu optimieren.
Bienen ernähren sich rein vegetarisch, wobei ihre wichtigste Nahrungsquelle süße Pflanzensäfte (insbesondere Nektar) sind.

Die Arten unterscheiden sich optisch durch Größe, Färbung oder Musterung, sind aber vielfach nur schwer bis zur Art bestimmbar. Sie zeigen Längen zwischen 1,3 Millimetern und drei Zentimetern.
Die Unterteilung der Bienen in mehrere Familien basiert weitgehend auf dem Bau der Mundwerkzeuge.

Eine sehr große Familie mit sehr verschiedenen Ausprägungen stellen z.B. die Apidae dar (darunter die Pelzbienen, Langhornbienen, Honigbienen und Hummeln), wobei die überwältigende Mehrzahl aller Bienenarten die Solitär- und Kuckucksbienen (Wildbienen) sind.

Wildbienen bilden im Gegensatz zur Honigbiene keine Insektenstaaten, sondern leben allein („solitär“) und versorgen ihre Brut ohne Mithilfe ihrer Artgenossen. Das Weibchen beginnt nach der Paarung sofort mit dem Nestbau sowie der Sammlung von Nektar und Pollen, welches sie dann zusammen mit dem Ei in einer Brutzelle ablegt. Ihre „Nistplätze“ finden sich im Boden, im Totholz oder auch in Steinspalten.
Dieser Ablageplatz wird dann fest verschlossen, so dass sich die später schlüpfende Larve von dem angesammelten Proviant ernähren und sich zur ausgewachsenen Biene entwickeln kann.

Insofern unterscheiden sich die Nistplatz- und Nahrungsanforderungen der Wildbienen gravierend von denen der Honigbienen, die hochsoziale Gemeinschaftsformen bilden. Wenn deren Nachwuchs schlüpft, versorgen und kümmern sie sich darum. Mehrere Weibchen können eine gemeinsame Nestanlage nutzen und sich zu größeren Bienenvölkern zusammenschließen.

Ein Bienenvolk besteht aus einer Königin und vielen Arbeiterinnen. Sie legen über den Winter Proviant an, so dass sie als einzige Art hier bei uns über mehrere Jahre an der gleichen Stelle überdauern können.
Erreicht das Volk eine bestimmte Größe (gewöhnlich ab Mai), kann es zur Bildung eines Schwarms kommen. Dann verlässt die alte Königin mit einem Teil der Arbeiterinnen das Volk und sucht sich einen neuen Platz für ein Nest.

In der freien Natur ist leider seit Jahrzehnten ein starker Rückgang der solitär lebenden Bienen festzustellen.
Im Frühjahr kann man im Garten z.B. die einzeln lebenden Erdbienen bei der Nahrungssuche beobachten: sie fliegen von Blüte zu Blüte und verschwinden dann in einem kleinen Erdloch im Blumenbeet. An besonnten Stellen sieht man manchmal mehrere dieser Wohnröhren nebeneinander in der Erde. Bei den ersten Sonnenstrahlen des Jahres (das kann auch schon im Februar sein), verlassen diese Tiere ihre Wohnröhre und suchen Nektar, häufig an Krokussen oder Weidekätzchen.
Sie sind - im Gegensatz zu den domistizierten Honigbienen, die bei diesen Temperaturen ihren Bienenstock noch nicht verlassen - relativ kälteunempfindlich und spielen daher eine wichtige Rolle bei der Bestäubung frühblühender Obstbäume.
Auch die solitär lebenden Mauerbienen kann man gut im eigenen Garten oder auf dem Balkon beobachten und beispielsweise mit künstlichen Nisthilfen anlocken. Gerade für Kinder ergeben sich dadurch gute Beobachtungsmöglichkeiten.

Wildbienen greifen von sich aus niemanden an. Nur die Weibchen besitzen einen Wehrstachel und stechen auch nur dann, wenn sie sich individuell bedroht fühlen (z. B. wenn man sie zwischen den Fingern drückt, mit bloßen Füßen auf sie tritt oder sie zwischen Bekleidung und Haut geraten).
Honigbienen hingegen können in der Nähe des Nestes einen Störenfried gezielt angreifen, um ihn zu vertreiben. Ihr Stachel ist mit einem Widerhaken ausgestattet, was bedeutet, dass dieser beim Stich stecken bleibt und die Biene stirbt.

Wichtig:
Alle Arten Solitärer Bienen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Für eine Umsiedlung oder Tötung der Tiere ist eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Dies ist aber in der Regel nicht notwendig, da von den Tieren im Allgemeinen keine Gefahr ausgeht.

Wenn die Gefahr von nicht besonders geschützten Honigbienen ausgeht, dürfen sachkundige Personen oder Firmen unmittelbar tätig werden. Eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde ist nicht erforderlich. Da diese Arten jedoch unter dem allgemeinen Artenschutz des § 39 Bundesnaturschutzgesetz stehen, muss hierbei eine fachgerechte Umsiedlung der Tiere im Vordergrund stehen. Eine Tötung darf nur als letztes Mittel in Betracht kommen.

Hummeln

Hummeln (Bombus) gehören zur Gruppe der sozialen Wildbienen (im Gegensatz zu den solitären Wildbienen) und fallen durch ihren fülligen Körperbau auf.
Je nach Art kann ein Hummelvolk aus etwa 50 bis 600 Tieren bestehen.
Sie bilden - genau wie Hornissen und Wespen - nur einen einjährigen Staat. Ihre Nistplätze sind z.B. hohle Baumstämme, Erdhöhlen oder verlassene Vogelnester.

Im Frühjahr beginnt die allein überwinternde, befruchtete Königin mit der Anlage eines Nestes und gründet einen neuen Staat. Dieser besteht hauptsächlich aus Arbeiterinnen, aber auch aus Männchen (Drohnen) und Jungköniginnen. Die Königinnen können ein Alter von bis zu 12 Monaten erreichen, während die Arbeiterinnen und Drohnen nur ein bis drei Wochen alt werden.
Im Sommer erreicht das Nest seinen Entwicklungshöhepunkt und stirbt gewöhnlich im September - bis auf die überwinternden - neuen Jungköniginnen ab.

Hummeln sind - im Gegensatz zu den Honigbienen - auch schon bei kühleren Temperaturen unterwegs und gehören zu den wichtigsten Bestäuberinsekten (z.B. für viele Obstarten).

Hummeln sind sehr friedliche Tiere und nicht aggressiv. Entgegen eines weit verbreiteten Gerüchts können die weiblichen Exemplare zwar sehr wohl stechen, tun dies jedoch nur im äußersten Notfall (z. B. wenn sie eingeklemmt werden). Anders als bei der Biene bleibt der Stachel (da er keinen Widerhaken hat) allerdings nicht in der Haut stecken.

Wichtig:
Alle Hummeln sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt.
Für eine Umsiedlung oder Tötung der Tiere ist eine Genehmigung der Unteren Natur-schutzbehörde erforderlich.

Hornissen

Die Hornisse (Vespa crabro) ist die größte europäische Faltenwespe und lässt sich daher sowie aufgrund ihrer braun-gelb-schwarz gemusterten Zeichnung gut von den kleineren, gelb-schwarz geringelten Wespenarten unterscheiden. 
Während ihre Arbeiterinnen 18 bis 22 Millimeter groß werden, können die Königinnen eine Größe von ca. 40 Millimeter erreichen.

Hornissenvölker leben immer nur einjährig. Ihre Nistplätze sind z.B. Dachböden, Scheunen, Geräteschuppen und Baumhöhlen.
Im Mai gründet die allein überwinternde Königin den Staat. Dieser kann bis auf maximal einige hundert Arbeiterinnen, Jungköniginnen und Männchen anwachsen. Diese Entticklung erreicht im Spätsommer ihren Höhepunkt. Danach geht der Staat nach und nach zugrunde. Das Nest zerfällt und kann nicht wieder besiedelt werden.

In dieser Zeit sind Bekämpfungsaktionen daher sinnlos und sollten nach Möglichkeit vermieden werden.

Hornissen sind friedliche Tiere, die Menschen niemals ohne Grund angreifen.
Wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Nest eingehalten und die Flugbahn nicht verstellt wird, kommt es nur sehr selten vor, dass Menschen gestochen werden.
So weichen sie Störungen außerhalb des Nestbereiches (etwa 4 Meter um den Nistplatz) grundsätzlich durch Flucht aus und greifen nur dann an, wenn sie sich bedroht fühlen und meinen, ihr Volk verteidigen zu müssen.
Daher sollten Sie jegliche Erschütterungen in unmittelbarer Umgebung eines Nestes vermeiden.

Zur Nahrungssuche fliegen sie hoch aus dem Nest und vermeiden ein Anfliegen von Menschen. Sie sind nur selten am Boden, also Garten und Terrasse, anzutreffen und statten weder Kuchen noch Grillgut oder einer Limonadenflasche einen Besuch ab.

Hornissen ernähren sich von zuckerhaltigem Rindensaft, Obst und auch vom Nektar flacher Blüten. Im Flug jagen sie Insekten und Larven (pro Tag ca. 500 Gramm an Schadinsekten), wodurch sie einen wichtigen Beitrag zur natürlichen Bekämpfung von „Plagegeistern“ wie z.B. Mücken, Bremsen oder Fliegen leisten.

Da Hornissen auch in der Dunkelheit jagen, sollten Beleuchtungen in der Nähe der Nester vermieden werden. Dies beeinträchtigt die Tiere in ihrer Orientierung.
Die Fenster in der Nähe eines Nestes sollten Sie nachts geschlossen halten oder durch Anbringung eines Fliegengitters das Eindringen der Tiere in Haus und Wohnung verhindern.
Dies ist oftmals preiswerter als der Einsatz eines Schädlingsbekämpfers und sie haben zudem keine Probleme mit Insektengiften im Haus!

Wichtig:
Hornissen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Für eine Umsiedlung oder Tötung der Tiere ist eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.

Wespen

Von den 16 staatenbildenden Faltenwespenarten können im Grunde nur zwei Arten (vor allem in den späten Sommermonaten) lästig werden: die Deutsche Wespe (Vespula germanica) und die Gemeine (= gewöhnliche) Wespe (Vespula vulgaris).

Wespen bilden einen einjährigen Staat. Ihre Nistplätze sind dunkle Höhlungen wie z.B. Mäuselöcher, unter Dachziegeln, Dachböden oder Zwischendecken.
Freihängende Nester im Freien werden von zum Teil seltenen Arten (wie z.B. der Mittleren Wespe) gebaut.
Je nach Art sterben Wespen zwischen August und November. Die Königinnen überwintern in einem Holz- oder Mauerspalt und gründen dann im nächsten Frühjahr zwischen April und Mai ein neues Volk. Das alte Nest wird nicht mehr bezogen.

Ihre Nahrung besteht aus tierischem Eiweiß, Aas, zuckerhaltigen Säften und Blütennektar. Mit Fliegen, Mücken, Bremsen und Raupen, die sie in Wald, Feld und Gärten jagen, füttern sie ihre Brut, so dass sie als Insektenjäger eine wichtige Aufgabe im Naturhaushalt erfüllen.

Einige einfache Tricks wie z.B. mit Gewürznelken gespickte Zitronenscheiben können helfen, sie von der Mittags- oder Kaffeetafel fernzuhalten.
Speisen und Getränke sollten im Freien abgedeckt und Getränke - wenn möglich - nur mit Strohhalmen gereicht werden.
Reste süßer Speisen sollte unmittelbar aus dem Gesicht von Kindern entfernt werden, und dort wo Fallobst auf dem Boden liegt ist es ratsam, nicht barfuß zu laufen.
Längeres Verstellen der Hauptflugrichtung sowie heftige Bewegungen in unmittelbarer Nestnähe sind unbedingt zu vermeiden. Dies können die Tiere als Bedrohung ansehen.
Auch bietet sich an, die Rahmen von Balkontüren und Fenstern mit Fliegendraht zu bespannen, um ein Eindringen der Tiere zu verhindern.

Wichtig:
Wenn die Gefahr von nicht besonders geschützten Wespenarten (wie z.B. der bereits genannten Deutschen oder der Gemeinen Wespe) ausgeht, dürfen sachkundige Personen oder Firmen unmittelbar tätig werden. Eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde ist nicht erforderlich. Da diese beiden Arten jedoch unter dem allgemeinen Artenschutz des § 39 Bundesnaturschutzgesetz stehen, muss hierbei eine fachgerechte Umsiedlung der Tiere im Vordergrund stehen. Eine Tötung darf nur als letztes Mittel in Betracht kommen.
Sind besonders geschützte Arten wie z.B. die Kreisel- oder Knopfhornwespe betroffen, benötigt man für eine Umsiedlung oder Tötung der Tiere eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.

Antrag auf Befreiung zur Umsiedlung oder Tötung der Tiere

Für die Entfernung oder Umsiedlung von Nestern oder das Abtöten von Völkern der besonders geschützten Arten (§ 44 BNatSchG) bedarf es einer Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen.

Hierfür übersenden Sie bitte das ausgefüllte Antragsformular.

Falls erforderlich, sollte der Einsatz von Giften nur durch ausgebildete Personen erfolgen. Dadurch lassen sich mögliche Gesundheitsrisiken durch die aufgeschreckten Tiere und auch die Insektizide selber ausschließen.

Hinweis:
Die Genehmigung wird nach Prüfung mündlich durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt.

Gebühren:
Die Verwaltungsgebühr für eine Genehmigung oder eine Ablehnung Ihres Antrages beträgt im Regelfall 35 Euro.