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Anzeige wissenschaftlicher Arbeiten in Schutzgebieten

Naturschutzgebiete sind sensible Bereiche, die als Rückzugsraum für unterschiedliche Tiere und Pflanzen dienen. Daher ist das Betreten von Naturschutzgebieten abseits der Wege in vielen Bereichen des Kreises Recklinghausen durch Regelungen in Landschaftsplänen oder Schutzgebietsverordnungen untersagt. Für wissenschaftliche Untersuchungen gilt dieses Verbot jedoch nicht, sofern sie mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen abgestimmt sind.

Mithilfe dieses Formulars können Sie ein entsprechendes Vorhaben unter Angabe zu Ort, zeitlichem Umfang und Hintergrund anzeigen.

Nach inhaltlicher Prüfung erhalten Sie ein Schreiben, das Ihnen die entsprechende Abstimmung bestätigt. Darüber hinaus enthält es Hinweise zu einer naturverträglichen Gestaltung Ihres Vorhabens, die es zu beachten gilt.

Bitte beachten Sie außerdem, dass zusätzlich zu den naturschutzrechtlichen Regelungen auch der Flächeneigentümer mit dem Betreten einverstanden sein muss und dafür ggf. eine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist.