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Förderung von ambulanten komplementären Diensten, ambulanter Pflegeeinrichtungen, Frauenberatungsstellen und hör- und hörsehbehinderten Menschen

Im Kreis Recklinghausen gibt es für Hilfe suchende Menschen unterschiedliche Unterstützungsangebote.

Im Einzelnen sind dies:

  • Förderung ambulanter komplementärer Dienste
  • Förderung ambulanter Pflegeeinrichtungen
  • Frauenberatungsstelle Gladbeck e. V. in Form einer finanziellen Beteiligung an den Personalkosten für 2 Fachkraftstellen
  • Frauenberatungsstelle Herten „Hilfen und Prävention bei sexualisierter Gewalt“ des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Recklinghausen e. V. in Form von Personalkosten für eine 0,5 Fachkraftstelle
  • Frauenberatungsstelle Recklinghausen in Form einer finanziellen Beteiligung an den Personalkosten für 3 Fachkraftstellen
  • Hilfen für hör- und hörsehbehinderte Menschen in Form von Personalkostenzuschüssen für hauptberufliche Fachkräfte der Beratung des Fördervereins für hör- und hörsehbehinderte Menschen im Vest Recklinghausen e.V.

Hier nun eine Übersicht mit den unterschiedlichen Unterstützungsangeboten:

Fachdienst
Betreuungsstelle, Seniorenangelegenheiten und Integration
Fachdienst 57

Förderung ambulanter komplementärer Dienste

Der Begriff "komplementär" bedeutet wörtlich übersetzt "ergänzend". Die komplementären ambulanten Dienste ergänzen mit ihren Angeboten die durch die Pflegeversicherung abgedeckten Leistungen der pflegerischen Grundversorgung, wie z. B. Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Viele Menschen benötigen aber Hilfen, die unterhalb der professionellen Pflege liegen oder diese ergänzen. Der steigende Bedarf an Beratung, psychosozialer Betreuung, Information, Vermittlung, Koordination und Vernetzung von Hilfen, Unterstützung pflegender Angehöriger, Begleitung von Selbsthilfegruppen Pflegender, Hausnotrufsysteme, persönliche Assistenz, Sterbebegleitung und solitärer hauswirtschaftlicher Hilfe ist nicht über die Pflegeversicherung refinanzierbar.

Es gibt im Kreis Recklinghausen in jeder kreisangehörigen Stadt eine Vielzahl derartiger Hilfeangebote. Ein Überblick ist nur schwer zu bekommen. Lassen Sie sich daher in ihrer Stadt vom trägerunabhängigen Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) über diese Dienste informieren. Die Beratung ist neutral und kostenlos.

Die Hilfeangebote tragen wesentlich mit dazu bei, dass Menschen länger in der eigenen Wohnung bleiben können. Der vorzeitige Umzug in ein Heim kann häufig vermieden werden. Der Kreis fördert daher bereits seit 2002 diese Angebote über eine Förderkonzeption. Die Förderkonzeption kann rechts unter Formulare herunter geladen werden.

Förderung ambulanter Pflegeeinrichtungen 2023

Für Investitionen ambulanter Pflegeeinrichtungen fördert der Kreis Recklinghausen die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Aufwendungen nach dem Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI).

Rechtsgrundlage für die Investitionskostenförderung ist § 12 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) in Verbindung mit den §§ 23, 24 und 25 der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG DVO NRW).

Alle ambulanten Pflegeeinrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, die ihren Sitz im Kreis Recklinghausen haben, können


bis spätestens Mittwoch, den 1. März 2023


einen Antrag auf Investitionskostenförderung für das Jahr 2023 stellen.

Die Investitionskostenförderung wird als pauschale Förderung gewährt. Sie beträgt 2,15 € pro volle Pflegestunde für Leistungen, die nach dem SGB XI bedingt sind.

Sämtliche wichtigen Informationen zum Antrags- und Förderverfahren sowie zu den rechtlichen Bestimmungen finden Sie in dem Informationsblatt.

Dieses Informationsblatt wie auch das aktuelle Antragsformular mit dem benötigten Berechnungsbogen (Anlage 1, 2, 3 oder 4) sind bei den Formularen zu finden. Für die Antragstellung sind nur diese Formulare zu verwenden. Andere bzw. selbst verfasste Formulare werden nicht akzeptiert.

Ambulante Pflegeeinrichtungen, die im Laufe des Jahres 2023 erstmals ihren Dienst aufnehmen, können eine Abschlagszahlung auf die tatsächlich zu erwartende Investitionskostenpauschale 2023 erhalten. Das Antragsformular und der Berechnungsbogen (Anlage 3) müssen bis spätestens 30. November 2023 eingereicht werden.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz.

Frauenberatungsstellen

Im Kreis Recklinghausen gibt es vier Frauenberatungsstellen. Sie werden finanziell über Leistungsvereinbarungen vom Land, der örtlichen Kommune und teilweise vom Kreis Recklinghausen unterstützt.

Frauenberatungsstellen bieten allgemeine Frauenberatung und Hilfen und Prävention bei sexualisierter Gewalt an. Lediglich die Frauenberatungsstelle Marl bietet nur allgemeine Frauenberatung an.


Frauenberatungsstelle Gladbeck e.V.
Wilhelmstr. 46, 45964 Gladbeck
Tel.: 0 20 43 / 6 66 99
E-Mail: team@frauenberatungsstelle-gladbeck.de
Internet: www.frauenberatungsstelle-gladbeck.de

Beratungsstelle für Frauen, Hilfen und Prävention bei sexualisierter Gewalt
Ewaldstr. 72, 45699 Herten
Tel.: 0 23 66 / 10 67-37
Internet: www.diakonie-kreis-re.de/wohnen-und-beratung/beratung/hilfe-fuer-frauen/die-beratungsstelle-fuer-frauen-hilfe-und-praevention-bei-sexualisierter-gewalt/

Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen“ e.V.
Paul-Schneider-Str. 27, 45770 Marl
Tel.: 0 23 65 / 1 46 40
Fax: 0 23 65 / 1 46 58
E-Mail: frauenberatungmarl@t-online.de
Internet: www.frauenberatungsstelle-marl.de

Frauenberatungsstelle Recklinghausen
Springstr. 6, 45657 Recklinghausen
Tel.: 0 23 61 / 1 54 57
E-Mail: kontakt@frauenberatung-recklinghausen.de
Internet: www.frauenberatung-recklinghausen.de

Beratungsstelle für hör- und hörsehbehinderte Menschen

Beratungsstelle für hör- und hörsehbehinderte Menschen im Vest Recklinghausen e. V.

Das Gehörlosenzentrum wurde 1990 u. a. auch mit finanzieller Beteiligung des Kreises Recklinghausen als Begegnungszentrum für hör-und hörsehbehinderte Menschen errichtet. Inzwischen ist die Einrichtung erweitert worden und bietet neben der Beratungsstelle für hör- und hörsehbehinderte Menschen auch die Ausbildung zu Taubblinden-Assistenten an.

Weiterhin hält das Gehörlosenzentrum einen Integrationsfachdienst im Auftrag der Agentur für Arbeit und des Integrationsamtes des LWL vor. Die spezielle Beratungsstelle ist die einzige Anlaufstelle im Kreis Recklinghausen, die sich auf die Belange von Gehörlosen eingestellt hat. Die Beratungsstelle wird durch den Kreis Recklinghausen durch jährliche Personalkostenzuschüsse gefördert.

Beratungsstelle für hör- und hörsehbehinderte Menschen im Vest Recklinghausen Oerweg 38,
45657 Recklinghausen
Tel.: 0 23 61 / 4 07 34-10
Fax: 0 23 61 / 4 07 34-30
E-Mail: vorstand@gl-beratung-re.org
Internet: www.glz-vest.de