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Unterstützung bei steigenden Energiekosten

HeizungWegen der steigenden Energiekosten können Menschen mit einem geringen Einkommen in eine finanziell schwierige Situation geraten. Die Bundesregierung unterstützt deshalb fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende und Fachschülerinnen und -schüler mit einer Energiepreispauschale in Höhe von bis zu 300 Euro.

Weitere Infos zur Energiepreispauschale

Reicht das zur Verfügung stehende Einkommen trotz der Energiepreispauschale nicht aus, können betroffene Personen und Haushalte unter bestimmten Voraussetzungen bei hohen Heizkosten Unterstützung durch das Jobcenter oder das Sozialamt erhalten.
 
Bitte bedenken Sie, dass derzeit viele Menschen an ihre finanziellen Grenzen kommen. Es kann daher etwas Zeit in Anspruch nehmen, bis Sie eine Antwort vom Jobcenter oder dem Sozialamt erhalten. Wenden Sie sich daher bitte auch schnellstmöglich an ihren Energieversorger, um diesen zu informieren.

Sie erhalten bereits Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt?


Dann finden Sie hier Antworten auf Ihre Fragen:

Ich muss mehr Geld an den Energieversorger zahlen – Erhöhung der Abschlagszahlungen

Bitte reichen Sie das Erhöhungsschreiben umgehend beim Jobcenter bzw. beim Sozialamt ein. In der Regel werden höhere Heizkosten übernommen. Die Sozialleistungsträger im Kreis Recklinghausen ermitteln den angemessenen Verbrauch auf Grundlage des Bundesheizkostenspiegels.

Ich habe eine hohe Nachforderung von meinem Energieversorger oder meinem Vermieter erhalten

Bitte reichen Sie die Abrechnung umgehend beim Jobcenter bzw. beim Sozialamt ein. In der Regel wird die Nachforderung für die Heizkosten übernommen, wenn der Verbrauch angemessen ist. Die Sozialleistungsträger im Kreis Recklinghausen ermitteln den angemessenen Verbrauch auf Grundlage des Bundesheizkostenspiegels.

Ich muss mehr Geld für Strom bezahlen – Erhöhung der Abschlagszahlungen

Höhere Kosten für den Haushaltsstrom werden vom Jobcenter oder vom Sozialamt nicht gesondert übernommen. Diese Kosten sind Teil des Regelbedarfssatzes. Sie müssen den Haushaltsstrom also von dem Geld bezahlen, das Sie jeden Monat vom Jobcenter oder vom Sozialamt erhalten. Mehr Geld für zusätzliche Stromkosten gibt es nicht. Ausnahme: Wenn Sie mit Strom heizen (Nachtspeicherheizung), kann der Anteil an höheren Heizkosten vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden.

Ich habe eine hohe Nachforderung von meinem Stromversorger erhalten

Höhere Kosten für den Haushaltsstrom werden vom Jobcenter oder vom Sozialamt nicht zusätzlich übernommen. Diese Kosten sind Teil des Regelbedarfssatzes. Bitte nehmen Sie schnell Kontakt zu Ihrem Stromversorger auf, um zum Beispiel eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
 
Wenn bereits eine Sperrung der Stromversorgung droht, wenden Sie sich bitte umgehend an das Jobcenter oder das Sozialamt, damit die Voraussetzungen für ein Darlehen geprüft werden können.

Ich muss meinen Brennstoff selbst beschaffen und weiß nicht, wie ich das bezahlen soll

Bitte wenden Sie sich an das Jobcenter oder das Sozialamt. Bitte geben Sie an, wie groß das zu beheizende Gebäude ist, welchen Brennstoff (Heizöl, Flüssiggas, Holz u.Ä.) und welche Menge Sie benötigen. Bitte legen Sie Kostenvoranschläge von drei Anbietern vor. Das Jobcenter oder Sozialamt werden Ihre Unterlagen prüfen und Ihnen mitteilen, welchen Anbieter Sie wählen können und für welchen Betrag Sie Brennstoff beschaffen können.

Sie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt?


Dann finden Sie hier Antworten auf Ihre Fragen:
 
Personen ohne ausreichende Mittel für ihren Lebensunterhalt können einen Antrag auf Unterstützung beim Jobcenter oder Sozialamt stellen. Dort wird geprüft, ob sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (künftig Bürgergeld) oder Sozialgeld oder Sozialhilfe haben. Bitte beachten Sie, dass gestiegene Kosten für den Haushaltsstrom allein nicht zu einem erstmaligen oder höheren Anspruch auf Leistungen beim Jobcenter oder Sozialamt führen können.

Ich beziehe eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente bzw. ich habe die Altersgrenze erreicht

Wenden Sie sich bitte für eine Antragsstellung an das Sozialamt in der Stadt, in der Sie leben. Nehmen Sie zuerst telefonisch Kontakt auf. Weitere allgemeine Informationen zur Sozialhilfe

Wenn Sie eine hohe Nachforderung für Heizkosten erhalten haben, können Sie einen Leistungsantrag bis zum Ende des Monats stellen, in dem Sie die Abrechnung erhalten haben. Das Sozialamt benötigt verschiedene Unterlagen und Nachweise von Ihnen und wird prüfen, ob ein Leistungsanspruch besteht.

Ich beziehe keine Alters- oder Erwerbsminderungsrente, bin in einem Alter unterhalb der Altersgrenze und nicht voll erwerbsgemindert

Sie können mindestens drei Stunden am Tag arbeiten und Ihr Einkommen reicht nicht für den Lebensunterhalt? Informieren Sie sich bitte beim Jobcenter in Ihrer Stadt, wie Sie Arbeitslosengeld II (künftig Bürgergeld) beantragen können: Hilfen zum Lebensunterhalt

Wenn Sie eine hohe Nachforderung für Heizkosten erhalten haben, können Sie einen Leistungsantrag für diesen einzelnen Monat bis zum Ablauf des dritten Monats nach Erhalt der Abrechnung stellen. Das Jobcenter benötigt verschiedene Unterlagen und Nachweise von Ihnen und wird prüfen, ob ein Leistungsanspruch besteht. Für die Antragstellung und die Übersendung von Dokumenten können Sie die Online-Angebote des Jobcenters Kreis Recklinghausen nutzen: Online-Service.