Sperrbezirke Straßenprostitution

Im Kreis Recklinghausen gilt für das Stadtgebiet von Herten eine Sperrbezirksverordnung.

Die Gesamtübersicht steht als interaktive Karte und als PDF zur Verfügung.

Verordnung zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes für ein Teilgebiet der Stadt Herten vom 11.12.2014

Zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes ist in der Stadt Herten in dem wie folgt umgrenzten Bezirk die Ausübung der Straßenprostitution in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22.00 Uhr (in den Monaten der mitteleuropäischen Sommerzeit) und in der Zeit von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr in den Wintermonaten (mitteleuropäische Zeit) auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen Anlagen und an sonstigen Orten, die von dort aus eingesehen werden können, verboten. Der Bezirk wird durch die Linien begrenzt, die aus der Außenseite der nachstehenden Straßen und Stadtgrenzen gebildet wird.

Verlauf der Landstraße L 622 von Recklinghausen-Hochlar nach Gelsenkirchen-Resse:
Akkoallee >Kaiserstraße >Konrad-Adenauer-Straße >Resser Weg >Recklinghauser Straße

Westliche Grenze:
Stadtgrenze Gelsenkirchen

Östliche Grenze:
Stadtgrenze Recklinghausen

Südliche Grenze:
Stadtgrenze Herne

Eine Übersicht steht als interaktive Karte und als PDF zur Verfügung.