Rettungsdienst
Der Rettungsdienst umfasst die Notfallrettung, den Krankentransport und die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker (MANV) bei außergewöhnlichen Schadensereignissen. Der Kreis Recklinghausen ist als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst sicherzustellen.
Im Rettungsdienst nimmt der Kreis Recklinghausen folgende Aufgaben wahr:
- Betrieb der Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst
- Erstellen und Fortschreiben des Rettungsdienstbedarfsplans
- Ärztliche Leitung Rettungsdienst
- Einsatzplanung und teilweise Einsatzmittelvorhaltung für den Bereich MANV
- Bestellung von leitenden Notärztinnen und Notärzten
- Erteilung von Genehmigungen für Notfallrettung und Krankentransport durch Unternehmen
Der Kreis Recklinghausen betreibt keine eigenen Rettungswachen. Träger der Rettungswachen sind die kreisangehörigen Städte. Die Durchführung des Rettungsdienstes erfolgt durch die Feuerwehren. In einigen Städten wirken anerkannte Hilfsorganisationen oder andere Leistungserbringer im Rettungsdienst mit.