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Rettungsdienst

Der Rettungsdienst umfasst die Notfallrettung, den Krankentransport und die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker (MANV) bei außergewöhnlichen Schadensereignissen. Der Kreis Recklinghausen ist als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst sicherzustellen.

Im Rettungsdienst nimmt der Kreis Recklinghausen folgende Aufgaben wahr:

  • Betrieb der Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst
  • Erstellen und Fortschreiben des Rettungsdienstbedarfsplans
  • Ärztliche Leitung Rettungsdienst
  • Einsatzplanung und teilweise Einsatzmittelvorhaltung für den Bereich MANV
  • Bestellung von leitenden Notärztinnen und Notärzten
  • Erteilung von Genehmigungen für Notfallrettung und Krankentransport durch Unternehmen

Der Kreis Recklinghausen betreibt keine eigenen Rettungswachen. Träger der Rettungswachen sind die kreisangehörigen Städte. Die Durchführung des Rettungsdienstes erfolgt durch die Feuerwehren. In einigen Städten wirken anerkannte Hilfsorganisationen oder andere Leistungserbringer im Rettungsdienst mit.

Notfallrettung

Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Rettungswagen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu bringen.

Zum Einsatz kommen Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeuge und Rettungshubschrauber.

Im Notfall wählen Sie umgehend den Notruf 112.

Krankentransport

Aufgabe des Krankentransportes ist es, Kranken oder Verletzten, die nicht Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen zu befördern.

Einen Krankentransport können Sie aus jeder Stadt im Kreisgebiet durch Wahl der Ortsvorwahl + 19 222 anfordern.

Rettungsdienstbedarfsplan

Als Träger des Rettungsdienstes ist der Kreis Recklinghausen verpflichtet, einen Rettungsdienstbedarfsplan aufzustellen. Dieser ist kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle 5 Jahre zu ändern.

Im Bedarfsplan sind

  • Zahl und Standorte der Rettungswachen
  • Zahl der erforderlichen KTW, RTW und NEF
  • Maßnahmen und Planungen für Vorkehrungen bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker
  • weitere Qualitätsanforderungen

festzulegen.

Der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan wurde im September 2023 vom Kreistag beschlossen.


Ärztliche Leitung Rettungsdienst

Der Rettungsdienst ist in medizinischen Belangen und Angelegenheiten des Qualitätsmanagements von einer Ärztlichen Leitung Rettungsdienst zu leiten und zu überwachen.

Wesentliche Aufgaben der Ärztlichen Leitung sind:

  • Erstellen und aktualisieren von Verfahrensanweisungen für einheitliche Behandlungsstandards im Rettungsdienstbereich
  • Einführung und Umsetzung eines QM im Rettungsdienstbereich
  • Medizinische Überwachung im Rahmen der Notkompetenz delegierter Aufgaben Festlegung von Hygienestandards
  • Festlegung von Ausstattungsstandards
  • Planung der Aus- und Fortbildung für den gesamten Rettungsdienstbereich
  • Beschwerdemanagement
  • Erstellen und Fortschreiben von Einsatzkonzepten

Ärztlicher Leiter Rettungsdienst im Kreis Recklinghausen ist Herr Oliver Weber.

Erreichbarkeit: (02361) 53-3138, o.weber@kreis-re.de

MANV

Zusätzlich zur Regelvorhaltung im Rettungsdienst muss der Kreis als Träger des Rettungsdienstes ausreichende Vorkehrungen für die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen treffen. Hierzu sind Leitende Notärztinnen und Notärzte zu bestellen und deren Einsatz zu regeln. Weiterhin sind Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals zu treffen.

Jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt soll nach Umsetzung der Konzepte des Landes Nordrhein-Westfalen in der Lage sein, Schadensereignisse mit bis zu 50 Verletzten oder Erkrankten zu bewältigen. Bei noch größeren Unglücken ist eine Versorgung durch das Zusammenführen von Einheiten aus Nachbarkreisen und Nachbarstädten sichergestellt.

Zur Bewältigung entsprechender Schadenslagen hält der Kreis Recklinghausen eine Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 (BHP-B 50 NRW) gemäß dem Landeskonzept NRW und zwei eigene Gerätewagen Rettungsdienst vor. Die personelle Besetzung erfolgt durch die Feuerwehren Herten, Marl, Haltern am See und Recklinghausen und Einsatzkräften des Deutschen Roten Kreuzes und des Malteser Hilfsdienstes.

Weiterhin wird durch organisationseigene Rettungsmittel der Hilfsorganisationen ein Pateiententransport-Zug 10 (PT-Z 10) gestellt. Hierzu hat der Kreis Recklinghausen Vereinbarungen mit dem Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst und dem Arbeiter Samariter Bund geschlossen.

 

Notfallrettung und Krankentransport durch Unternehmen

Zur Durchführung von Aufgaben der Notfallrettung und des Krankentransportes benötigen Unternehmen, welche nicht im Sinne von § 13 RettG im Rettungsdienst mitwirken, eine Genehmigung. Soweit die die Tätigkeit in mehreren Kreisen oder kreisfreien Städten erfolgen soll, entscheidet die jeweilige Ordnungsbehörde in eigener Zuständigkeit.

Anträge sind schriftlich einzureichen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Betriebssitz der Antragstellenden, bei natürlichen Personen außerdem Wohnsitz und Geburtstag,
  • Angaben über den vorgesehenen Standort des Krankenkraftwagens und den Betriebsbereich,
  • Angaben, ob die Antragstellenden bereits eine Genehmigung für Notfallrettung oder Krankentransport besitzen oder besessen haben,
  • Angaben über die Geschäftsführung, sofern die antragstellenden den Betrieb nicht persönlich führen.

Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, die eine Bewertung der Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung der Antragstellenden und der Geschäftsführung sowie der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs ermöglichen.

Es wird empfohlen, bereits vor Antragstellung einen Gesprächstermin mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbaren.