Leistung Feuerwehr, Feuerschutz, Brandschutz
Die Aufgaben und Zuständigkeiten im Brandschutz und der Hilfeleistung sind im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) geregelt.
Brandschutz und Hilfeleistung sind zunächst eine Aufgabe der kreisangehörigen Städte. Diese haben eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Ferner sind die kreisangehörigen Städte zur Mitarbeit im Katastrophenschutz verpflichtet.
Im Kreis Recklinghausen hält eine Stadt eine Berufsfeuerwehr und neun Städte eine Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften vor. Alle Feuerwehren sind auch in den Rettungsdienst eingebunden. Weitere Informationen zum Brandschutz und der Hilfeleistung in den kreisangehörigen Städten erhalten Sie auf der jeweiligen Homepage der Städte oder der örtlichen Feuerwehren.
Die Kreise unterhalten Einheiten und Einrichtungen zum Feuerschutz und die Hilfeleistung, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht. Weiterhin sind die erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen zu treffen.
Im Bereich der Ausbildung obliegt dem Kreis die weitergehende Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren.
Weiterhin ist der Kreis Aufsichtsbehörde über die kreisangehörigen Gemeinden. Hierbei berät und unterstützt der Kreisbrandmeister den Kreis bei der Aufsicht über die öffentlichen Feuerwehren.
Kreisaufgaben im Feuerschutz
Folgende Aufgaben übernimmt der Kreis im Bereich des Feuerschutzes und der Hilfeleistung:
- Abfrage des Notrufes 112 und Alarmierung der örtlichen Feuerwehren über die Kreisleitstelle
- Finanzierung und Koordination der weitergehenden Ausbildung (z.B. Ausbildung für Truppführer und Maschinisten, Sprechfunker- und Atemschutzgeräteträgerausbildung, …)
- Betrieb einer Atemschutzübungsanlage
- Bereitstellen von Einsatzmitteln für den überörtlichen Bedarf (ELW 2, AB Bahn, Dekontaminationsausstattung, Messzug NRW)
- Finanzierung von Einsatzgruppen für den überörtlichen Bedarf
- Koordination der Kreiseinsatzleitung für Großeinsatzlagen und Katastrophen
Der Kreis Recklinghausen hält kein eigenes Einsatzpersonal für den Brandschutz vor.
Brandmeldeanlagen
Der Kreis Recklinghausen betreibt eine Empfangseinrichtung für BMA auf Konzession, an die Übertragungseinrichtungen für Brandmeldungen angeschlossen werden können. Weitere Informationen und Anschlussbedingungen finden Sie hier.
Kreisbrandmeister
Mehr Informationen zum Kreisbrandmeister finden Sie hier.
Brandschutzdienststelle
Mehr Informationen zur Brandschutzdienststelle finden Sie hier.
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Bevölkerungsschutz und Kreisleitstelle
Fachdienst 38
- Herr Böhme (Fachdienstleiter)
- Herr Gurk (Kreisbrandmeister)
- Frau Golz