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Kommunale Gesundheitskonferenz

Am 01.01.1998 trat das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) als Teil des Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in Kraft. Seither ist die Durchführung von Kommunalen Gesundheitskonferenzen als kommunale Pflichtaufgabe gesetzlich verankert.
Die Kommunale Gesundheitskonferenz bindet alle maßgeblichen Akteur*innen und Interessengruppen vor Ort ein. Sie behandelt die Themen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, Gesundheitsförderung und Prävention, identifiziert und benennt Defizite und Handlungsbedarfe, erarbeitet und setzt gemeinsam einvernehmlich Lösungswege um.
Die konstituierende Sitzung der Gesundheitskonferenz des Kreises Recklinghausen fand am 12. April 2000 statt. Sie tagt in der Regel mindestens einmal im Jahr.

Vorsitz

Den Vorsitz der Gesundheitskonferenz des Kreises Recklinghausen hat der Leiter des Fachbereichs für Gesundheit, Bildung und Erziehung Herr Dr. R. Schröder. Stellvertretende Vorsitzende ist die Leiterin des Fachdienstes Gesundheit Frau Dr. J. Hullmann.

Geschäftsstelle

Die Kommunale Gesundheitskonferenz wird von einer Geschäftsstelle koordiniert, die an den Fachbereich Gesundheit, Bildung und Erziehung angebunden ist.

Geschäftsstelle der Kommunalen Gesundheitskonferenz des Kreises Recklinghausen
Frau C. Stahl
Fachbereich Gesundheit, Bildung und Erziehung
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Kreishaus, Raum 2.4.10
Tel: 02361/53-2444
E-Mail: c.stahl@kreis-re.de

Geschäftsordnung

Die erste Geschäftsordnung der Kommunalen Gesundheitskonferenz des Kreises Recklinghausen wurde am 12. April 2023 verabschiedet. Die aktualisierte Fassung der Geschäftsordnung trat am 19. April 2023 in Kraft.