Corona-Schutzimpfungen im Kreis Recklinghausen

Das Wichtigste in Kürze

Die Impfung gegen das Corona-Virus gilt noch immer als das effektivste Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Die Impfung schützt nicht nur die geimpfte Person selbst, sondern reduziert erheblich das Risiko, das Coronavirus auf andere zu übertragen. Damit werden auch Menschen geschützt, die derzeit nicht geimpft werden können, zum Beispiel Kinder unter fünf Jahren. Die Impfung trägt somit maßgeblich zum Gemeinschaftsschutz bei.

Aktuell können Personen ab fünf Jahren geimpft werden. Das kommunale Impfangbot wurde Ende 2022 eingestellt. Impfangebote machen aktuell niedergelassene Ärzte und Apotheken.


Kinder-Impfungen ab 5 Jahren

Für alle Kinder-Impfungen wird das Einverständnis der Sorgeberechtigten benötigt. Verimpft wird der Kinder-Impfstoff des Unternehmens BioNTech. Die Zweitimpfung kann nach drei Wochen erfolgen.

Wichtig: Sofern Kinder bereits positiv auf das Corona-Virus getestet waren und somit nachweislich infiziert, ist nach aktueller Lage eine einmalige Impfung möglich.


   

Fragen und Antworten zur Coronaimpfung

Wer kann gegen das Corona-Virus geimpft werden?

Personen ab 5 Jahren können sich gegen das Coronavirus impfen lassen. Grundlage für die Impfung ist immer eine individuell Beurteilung durch einen Arzt. Informationen vorab liefern die Aufklärungsbögen, die sie weiter unten auf dieser Seite finden.

Wichtig: Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren benötigen das Einverständnis eines sorgeberechtigten Elternteils. Impfungen für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren finden nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten statt. Für alle Impfungen dieser Altersklassen ist die Verfügbarkeit eines zugelassenen Impfstoffs notwendig.

Was muss ich zur Impfung von Kindern und Jugendlichen wissen?

Damit Personen zwischen 12 und 15 Jahren geimpft werden können, muss das Einverständnis mindestens einer sorgeberechtigten Person vorliegen. Diese Person sollte ihr Kind im Idealfall begleiten. Zugelassen für die Impfung ab 12 Jahren sind die mRNA-Impfstoffe der Hersteller BioNTech und Moderna.

Was Sie zur Corona-Schutzimpfung für Ihr Kind wissen sollten, hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in einem Merkblatt zusammengefasst.

Für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren liegt die Zulassung für den Impfstoff des Herstellers BioNTech vor. Sie können nur bei Kinderärzten und besonders ausgewiesenen Impfangeboten im Beisein einer erziehungsberechtigten Person geimpft werden. Notwendig für die Impfung ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.

Können sich Schwangere und Stillende impfen lassen?

Ja, können sie. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat sich für die Impfung schwangerer und stillender Frauen ausgesprochen. Dies gilt gleichermaßen für Frauen, die noch nicht geimpft sind, als auch für diejenigen, die über einen unvollständigen Impfschutz verfügen. Verimpft werden in der Regel mRNA-Impfstoffe. Zugelassene mRNA-Impfstoffe sind aktuell die Vakzine von BioNTech und Moderna.

Kann ich als Genesener geimpft werden?

Wer mit dem Corona-Virus infiziert war, aber keine Beschwerden und somit einen asymptomatischen Krankheitsverlauf hatte, kann bereits vier Wochen nach der Labordiagnose geimpft werden. In Einzelfällen kann eine frühere Impfung auch bei Krankheitsverläufen mit Symptomen sinnvoll sein. Dann sollte die Genesung wiederum, nicht das Testergebnis, mindestens vier Wochen zurückliegen. Als Nachweis müssen Genesene ihr positives PCR-Testergebnis bzw. einen Nachweis über die Genesung vorlegen.

Vollständiger Impfschutz besteht für Genesene aktuell grundsätzlich nach nur einer Impfdosis.

Wer bekommt eine Booster- bzw. Auffrischungsimpfung?

Auffrischungsimpfungen sind vorgesehen, wenn die Zweitimpfung mindestens 3 Monate zurückliegt. Das gilt auch für Personen, die mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft worden sind, für sie gilt ebenfalls die dritte Impfung als Auffrischungsimpfung.

Die Auffrischungsimpfungen erfolgen immer mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna), aktuell stehen auch auf die Omikron-Varianten BA.1 und BA.4/5 angepasste Impfstoffe zur Verfügung.

Die zweite Auffrischungsimpfung ist 6 Monate nach dem ersten Booster möglich. 


Wer kann mir mehr zum Impfstoff sagen?

Bei medizinischen Fragen zum Impfstoff - beispielsweise bei Vorerkrankungen - sollten sich Patienten an ihre Hausärztin bzw. ihren Hausarzt wenden.

Informationen, was z.B. ein mRNA-Impfstoff ist, den die Unternehmen BioNTech und Moderna entwickelt haben, finden Sie auf der Internetseite des RKI




Wer gilt als vollständig geimpft?

Laut Robert Koch-Institut (RKI) gelten in Deutschland Personen als geschützt, die mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff geimpft wurden und bei denen nach Gabe der zweiten Impfstoffdosis mindestens 14 Tage vergangen sind.

Wer bereits mit dem Coronavirus infiziert war (Nachweis über positiven PCR-Test), benötigt nur eine Impfdosis.

Wie bekomme ich einen digitalen Impfnachweis?

Durch den digitalen Impfnachweis kann parallel zum gelben Impfausweis der Impfstatus grundsätzlich auch per App – entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App – nachgewiesen werden.

Für die Nutzung des digitalen Impfnachweises mittels App muss für jede Impfung ein QR-Code eingescannt werden.

Wer nicht direkt nach der Impfung den QR-Code ausgehändigt bekommt, kann ihn sich in einer Apotheken ausstellen lassen.

Um den QR-Code ausstellen lassen zu können, müssen der ausstellenden Institution folgende Angaben nachgewiesen werden (unter anderem durch Vorlage des gelben Impfpasses oder einer Impfbescheinigung):
• Name
• Vorname
• Geburtsdatum
• Impfstoff
• Datum der Impfung
• Chargennummer des Impfstoffs

Was kann ich tun, wenn ich meinen Impfausweis verloren habe?

Wenn Sie in einem Impfzentrum geimpft worden sind und Ihren Impfpass verloren haben, können Sie eine Ersatzbescheinigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe (KVWL)-  per E-Mail an: datenschutz@kvwl.de - beantragen.
Dies gilt nur für Impfungen, die bis zum 30. September vorgenommen worden sind.

Dazu sind folgende Angaben in der E-Mail notwendig: 

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Datum der Impfung
Hinweis: Da jeder Fall individuell nachgeprüft werden muss, nimmt die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch. 
Ist die Impfung bei einem Hausarzt erfolgt, so kann dieser eine Ersatzbescheinigung ausstellen.

Weiteres Informationsmaterial


Dokumente zum Download

Bitte beachten Sie: Die hier hinterlegten Dokumente dienen lediglich der Vorabinformation.

Dokumente bei Impfung mit mRNA-Impfstoffen
Dokumente bei Impfung mit Vektor-Impfstoffen 

Weiterführende Links