
Informationen zum Corona-Virus
Die Lage im Kreis Recklinghausen / Aktuelles
Im Kreis Recklinghausen gelten die Regelungen der Coronaschutzverordnung NRW. Mehr Infos dazu im Klappmenü "Maßnahmen zur Eindämmung: Verordnungen, Verfügnungen und Erlasse"
Hinweis: Die statistischen Daten des Kreises Recklinghausen werden immer freitags aktualisiert. Natürlich ist das Gesundheitsamt an allen Tagen im Dienst und erfasst Neuinfektionen. Die Zahl der Neuinfektionen und die 7-Tage-Inzidenz des Kreises Recklinghausen finden Sie täglich im Dashboard des Landes oder auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.
Aktuelle Zahlen, Statistik und Diagramme
Dashboard
Alle aktuellen Zahlen für den Kreis Recklinghausen und die zehn kreisangehörigen Städte finden Sie jeden Freitag in unserem Dashboard. Dort sind unter anderem folgende Informationen aufbereitet:
- Covid-Fälle insgesamt, Todesfälle und Wocheninzidenzen pro 100.000 Einwohner für den gesamten Kreis Recklinghausen und seine zehn kreisanghehörigen Städte
- Altersverteilung der Erkrankten
- Anteil der Infizierten mit Symptomen
- Personen, die sich in stationärer Behandlung befinden und auf Intensivstationen in Kliniken
- Impfquote
Diagramme
Diagramme zum Verlauf der Pandemie in Kreis und Städten seit Beginn haben wir auf einer gesonderten Seite für Sie bereitgestellt.
Maßnahmen zur Eindämmung: Verordnungen, Verfügungen und Erlasse
Maßnahmen und Empfehlungen
Im Kreis Recklinghausen gelten die landesweiten Regelungen der Coronaschutzverordnung. Im Kreis Recklinghausen sind aktuell keine zusätzlichen Maßnahmen angeordnet.
Aktuelle Corona-Verordnungen
Aktuell gelten die Maßnahmen gemäß der Coronaschutzverordnung und der Vorgaben des Bundes. Darüber hinaus gehende Maßnahmen, die nur im Kreis Recklinghausen gelten, gibt es derzeit nicht.
- Coronaschutzverordnung des Landes NRW (Stand 23.12.2022)
Anlage 1 zur Schutzverordnung: Hygieneempfehlungen für Privatpersonen (30.09.2022)
Anlage 2 zur Schutzverordnung: Hygieneempfehlungen für Unternehmen und Veranstaltungen (30.09.2022) - Corona Test-und-Quarantäneverordnung des Landes (Stand: 23.12.2022)
- Coronaeinreiseverordnung des Bundes (Stand: 09.01.2023)
Die jeweils aktuellen Verordnungen und Erlasse des Landes gibt es auf der Seite des Gesundheitsministeriums. Dort finden Sie alle aktuell gültigen Verordnungen des Landes. Diesen Dokumenten können Sie die wichtigsten Neuregelungen für Nordrhein-Westfalen entnehmen. Weitere Informationen und die häufigsten Fragen zu den neuen Regelungen gibt es auf der Internetseite des Landes.
Automatische Quarantäne
Bürger mit positivem Ergebnis müssen sich umgehend in Quarantäne begeben.
Die Länge der Quarantäne für infizierte Personen beträgt fünf Tage.
Sollte während der Quarantäne eine weitergehende medizinische Behandlung notwendig werden, muss der Arzt oder Rettungsdienst vorab über den Grund der Quarantäne informiert werden. Die unter Quarantäne stehende Person sollte außerdem ihren Arbeitsgeber kontaktieren und auf die Regelungen in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes hinweisen.
Handlungsempfehlungen: AHA+L
Grundsätzlich gilt bei akuten Atemwegsinfektionen:
- Beim Husten und Niesen Abstand halten oder sich wegdrehen.
- In die Armbeuge niesen. Am besten in ein Taschentuch, das Sie sofort entsorgen.
- Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife waschen.
- Abstand zu anderen Personen wahren, auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.
AHA+L-Formel
A - Abstandsregeln einhaltenH - Hygieneregeln beachten
A - Alltagsmasken tragen
+
L - Lüften sie regelmäßig
Tests und Impfung
Schnelltest-Zentren für Bürger im Kreis Recklinghausen
Testung auf Covid-19
Bei Symptomen
Erster Ansprechpartner ist wie bei jeder Erkrankung Ihr Hausarzt. Wichtig: Nehmen Sie zunächst unbedingt telefonisch Kontakt zu ihm auf und gehen nicht unangekündigt in die Praxis.Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst die richtige Anlaufstelle, erreichbar unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117. Überall in Deutschland sind niedergelassene Ärzte im Einsatz, die Patienten in dringenden medizinischen Fällen ambulant behandeln - auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen. Auch bei der 116 117 sollten Sie Ihren Verdacht bereits am Telefon äußern.
Sonstige Tests
Corona-Schutzimpfung / Impfzentrum
Testanmeldung von Pflegeeinrichtungen
Fragen und Antworten
Was tun, wenn ich positiv getestet wurde?
Formular für positiv getestete Personen: Wenn Sie positiv getestet wurden, können Sie sich melden per
>> Online-Formular
Weitere Infos: Nach dem Infektionsschutzgesetz sind positiv Getestete verpflichtet, sich unverzüglich zu Hause zu isolieren. Auch dort sollten sie möglichst Kontakte vermeiden, wenn sie mit anderen Menschen zusammen wohnen.
.
Müssen Kontaktpersonen/Haushaltsangehörige auch in Quarantäne?
Welche Regelungen gelten für Einreisende?
Der Nachweis kann zum Zwecke der stichprobenhaften Überprüfung bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden. Kinder unter 12 Jahren sind von der Test-Nachweispflicht befreit.
Virusvariantengebiete, in denen eine besonders besorgniserregende Variante aufzutreten droht
Der Nachweis kann zum Zwecke der stichprobenhaften Überprüfung bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden. Kinder unter 12 Jahren sind von der Test-Nachweispflicht befreit.
Einreise aus Virusvariantengebieten
Quarantänepflicht: 14 Tage.
Das Gesundheitsamt bietet in diesen Fällen einen Test über das DRK an.
Für Personen mit vollständiger Immunisierung gibt es bei der Einreise aus Virusvariantengebieten keine Ausnahmen.
FAQ und Hotlines

Informationen speziell für Unternehmer und Selbstständige finden Sie auf einer eigenen Seite.
Hotlines
Infotelefon der Kreisverwaltung: Der Kreis Recklinghausen hat für Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Recklinghausen ein Infotelefon eingerichtet. Es ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 02361 / 890 4545 erreichbar sowie freitags von 8 bis 12 Uhr.
Bürgertelefon der Landesregierung: Das Bürgertelefon der Landesregierung zum Corona-Virus erreichen Sie unter der Rufnummer: 0211 / 9119 1001. Es ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr geschaltet. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner am Bürgertelefon beantworten allgemeine Fragen zum Corona-Virus und zur Vorbeugung.
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums: Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Hotline zum Coronavirus eingerichtet unter der Nummer: 030 / 34 64 65 100. Diese ist erreichbar Montag bis Donnerstag von 8 bis 18Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Weitere Informationen
Weiterführende Links
Grundlegende Informationen vom Robert Koch-Institut (RKI): Das RKI hat umfangreiche Informationen zu COVID-19 zusammengestellt.
FAQ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat eine Liste mit Fragen und Antworten zusammengestellt. Auf dieser Seite finden Sie auch Informationen in anderen Sprachen.
Informationsangebote des Landes NRW: Das Land NRW hat eine Übersichtsseite zum Corona-Virus in NRW eingerichtet. Außerdem gibt es ein Servicecenter, das Sie unter 0211 / 9119-1001 montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr telefonisch oder per E-Mail an corona@nrw.de.
Erklärvideos: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt auf auf Youtube Erklärvideos zu Verfügung.
Spezifische Informationen
Weitergehende Angebote für Schulen und Bildungseinrichtungen:
- Seite der Bezirksregierung Münster zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich
- Info-Telefon der Bezirksregierung zu schulspezifischen Fragen zum Corona-Virus unter 0251 411-4198 (montags bis freitags von 7 Uhr bis 21 Uhr, samstags und sonntags von 9 bis 15 Uhr)
Angebote für Menschen mit Behinderung
- Der Verband der Gehörlösen hat Informationen für Gehörlose zusammengestellt.
- Informationen in leichter Sprache und für Gehörlose gibt es ebenfalls auf der Seite der Bundeszentrale für Gesundheitsliche Aufklärung
Vorlesegeschichte für Kinder
"Aufregung im Wunderwald - und alles wegen dieser Krankheit" - Eine Geschichte zum Vorlesen von Björn Enno Hermans, illustriert von Annette Walter, empfohlen vom Kindernetzwerk.