Dienstleistungen der Verwaltung
Im Bereich der Gesundheitsverwaltung werden verschiedenste Dienstleistungen angeboten, zu denen Sie in der unten stehenden Übersicht nähere Informationen finden.Eine Liste der Ansprechpartner*innen für die Leistungen der Gesundheitsverwaltung finden Sie unter „Kontakt“.
Führen der Berufsbezeichnung
Prüfungswesen
Certificate of current professional status
Niederlassungsanzeige
Berufsanerkennung und Erbringung von Dienstleistungen nach EU-Richtlinie 2005/36/EG
Heilpraktiker/in (allgemein) und Heilpraktiker/in (Psychotherapie)
Sie möchten als Heilpraktiker/in die Heilkunde ausüben und dies zu Ihrem Beruf machen? Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen, benötigt dafür die entsprechende Berufserlaubnis als "Heilpraktiker/in" oder als "Heilpraktiker/in (Psychotherapie)". Das Gesundheitsamt ist die zuständige Behörde, die die Berufserlaubnis "Heilpraktiker" und "Heilpraktiker (Psychotherapie)" erteilt. Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare für Heilpraktiker finden Sie hier.
Informationen und Formulare für Heilpraktiker eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie finden Sie hier.
Die nächstfreie schriftlichen Überprüfungstermine sind:
- für den Heilpraktiker (allgemein) am 18.03.2026
- für den Heilpraktiker Psychotherapie am 19.03.2025
Heilpraktiker/in (Physiotherapie)
Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung führt die Stadt Düsseldorf für den Kreis Recklinghausen die Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärtern eingschränkt auf den Bereich der Physiotherapie sowie auch die Erlaubniserteilungen durch.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/488/show
Podologie / medizinische Fußpflege
Hebammen und Entbindungspfleger
Verlust eines Zeugnisses / einer Erlaubnisurkunde
Wenn Ihnen Ihr Prüfungszeugnis oder die Erlaubnisurkunde abhanden gekommen ist, können Sie einen schriftlichen Antrag beim Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen stellen. Für die Ausstellung eines Ersatzzeugnisses und/oder einer Ersatzerlaubnisurkunde werden Gebühren von zurzeit 60 Euro erhoben.