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Umtausch Kartenführerschein

Sie möchten Ihre alte Fahrerlaubnis gegen einen neuen Kartenführerschein tauschen.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Führerschein
  • ein gültiges Ausweisdokument
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (digitale Passbilder können derzeit nicht verarbeitet werden)

Die Verwaltungsgebühren betragen

  • 32,90 € Der neue Führerschein wird direkt nach Hause gesendet

Den Antrag können Sie persönlich entweder beim Bürgeramt Ihrer Stadt oder beim Straßenverkehrsamt in Marl stellen. Sofern Ihnen eine vorläufige Fahrbescheinigung ausgestellt werden soll, kann der Antrag nur beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. Nur hier wird Ihnen das vorläufige Dokument ausgehändigt.

Ein Besuch des Straßenverkehrsamts ist derzeit grundsätzlich nur mit einem vorher vereinbarten Termin möglich.

Pflichtumtausch

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Sämtliche Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vgl. Feld 4b. auf der Vorderseite) werden ersetzt.
Papierführerscheine (grau oder rot) sind seit dem 19.01.2025 nicht mehr gültig.

Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie wurde ein stufenweiser Pflichtumtausch von Führerscheinen eingeführt. Zur Bewältigung dieser Aufgabe bis zum vorgegebenen Stichtag wurden folgende Fristen in zwei Stufen festgelegt:


Umtausch der ab 01. Januar 1999 ausgestellten unbefristeten Scheckkartenführerscheine *

Ausstellungsjahr
Umtausch bis zum:
1999-2001
19.01.2026
2002-2004
19.01.2027
2005-2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012-18.01.2013
19.01.2033
Nach Ablauf der o. g. Frist wird der alte Führerschein ungültig.

*Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum
19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.


Wo beantrage ich meinen Führerschein?

Der Antrag kann beim Bürgeramt Ihrer Stadt oder bei der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes in Marl (Terminvereinbarung erforderlich) gestellt werden. Sie müssen hier persönlich vorsprechen. Weil sehr viele Führerscheine umzutauschen sind, wird eine frühzeitige Antragstellung empfohlen.


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument
  • Vorlage Ihres aktuellen Führerscheines
  • Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Gebühren in Höhe von 32,90 €

Warum muss getauscht werden?

Mit dem Pflichtumtausch wird eine EU-Regelung umgesetzt, mit der erreicht werden soll, dass der Inhaber eines Führerscheins auf dem Foto noch erkennbar ist. Teilweise sind die Fotos in den Dokumenten mehrere Jahrzehnte alt.