Umtausch Kartenführerschein
Sie möchten Ihre alte Fahrerlaubnis gegen einen neuen Kartenführerschein tauschen.
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Führerschein
- ein gültiges Ausweisdokument
- ein aktuelles biometrisches Passbild
Die Verwaltungsgebühren betragen
- 30,30 € Der neue Führerschein wird direkt nach Hause gesendet
Den Antrag können Sie persönlich entwederbeim Bürgeramt Ihrer Stadt oder beim Straßenverkehrsamt in Marl stellen. Sofern Ihnen eine vorläufige Fahrbescheinigung ausgestellt werden soll, kann der Antrag nur beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. Nur hier wird Ihnen das vorläufige Dokument ausgehändigt.
Ein Besuch des Straßenverkehrsamtes ist derzeit grundsätzlich nur mit einem vorher vereinbartem Termin möglich.
Pflichtumtausch
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Sämtliche Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vgl. Feld 4b. auf der Vorderseite) werden ersetzt.
Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie wurde ein stufenweiser Pflichtumtausch von Führerscheinen eingeführt. Zur Bewältigung dieser Aufgabe bis zum vorgegebenen Stichtag wurden folgende Fristen in zwei Stufen festgelegt:
1. Stufe: Umtausch der Papierführerscheine (grau und rosa)
Entscheidend für die Ermittlung des Stichtages ist allein das Geburtsjahr.
Entscheidend für die Ermittlung des Stichtages ist allein das Geburtsjahr.
Geburtsjahr | Umtausch bis zum: | |
---|---|---|
Vor 1953 | 19.01.2033 | |
1953-1958 | 19.01.2022 | |
1959-1964 | 19.01.2023 | |
1965-1970 | 19.01.2024 | |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Aufgefordert zum Umtausch sind aktuell insbesondere die Geburtsjahrgänge 1971 oder später, deren Führerscheine mit Ablauf des 19.01.2025 ihre Gültigkeiten verlieren. Es wird um rechtzeitige Antragstellung gebeten, da ansonsten eine fristgemäße Umstellung ggf. nicht gewährleistet werden kann.
2. Stufe: Umtausch der ab 01. Januar 1999 ausgestellten unbefristeten Scheckkartenführerscheine *
Ausstellungsjahr | Umtausch bis zum: |
---|---|
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Nach Ablauf der o. g. Frist wird der alte Führerschein ungültig.
*Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum
19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Wo beantrage ich meinen Führerschein?
Der Antrag kann beim Bürgeramt Ihrer Stadt oder bei der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes in Marl (Terminvereinbarung erforderlich) gestellt werden. Sie müssen hier persönlich vorsprechen. Weil sehr viele Führerscheine umzutauschen sind, wird eine frühzeitige Antragstellung empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument
- Vorlage Ihres aktuellen Führerscheines
- Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
- Gebühren in Höhe von 25,30 €. Der neue Führerschein muss beim Straßenverkehrsamt persönlich abgeholt werden. Soll der neue Führerschein direkt nach Hause gesendet werden, betragen die Gebühren 30,30 €.
Bei einem Kartenführerschein geht das aus technischen Gründen nicht, da der neue Kartenführerschein hier gegen Vorlage des Alten (den Sie nach Entwertung behalten können) abzuholen ist. Damit entfällt aber auch der kostenpflichtige Versand.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist bemüht, den neuen Kartenführerschein nach Möglichkeit zu zusenden, damit ein erneutes Vorsprechen bei der Behörde nicht notwendig ist.
Warum muss getauscht werden?