Führerschein – Neuerteilung (Wiedererteilung) nach Entzug
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung (Wiedererteilung) stellen. Die erforderlichen Unterlagen und der Aufwand für die Prüfung Ihres Antrages hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Nähere Informationen finden Sie in unserem Flyer „Ihr Führerschein ist weg?" (siehe „Links").
Den Antrag können Sie persönlich hier bei der Fahrerlaubnisbehörde in Marl oder bei der Stadtverwaltung in Ihrem Wohnort stellen. Das erforderliche Führungszeugnis kann nur bei Ihrer Stadtverwaltung beantragt werden, so dass es unter Umständen sinnvoll sein kann, auch den Antrag dort zu stellen.
Informationen zur Neuerteilung und zur „MPU" von der Bundesanstalt für Straßenwesen „BAST" finden Sie hier.