Inhalt der Seite

Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis aufgrund einer ausländischen Fahrerlaubnis

Je nach Art des Führerscheins gibt es verschiedene Voraussetzungen für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis. Beantragen die Inhaber einer ausländischen Fahrberechtigung die deutsche Fahrerlaubnis, so wird sie (nur) in dem Umfang erteilt, die der Klasse der deutschen Fahrerlaubnis (im Wesentlichen) entspricht. "Entspricht" heißt nicht deckungsgleich. Vielmehr kommt es darauf an, dass die ausländische Fahrberechtigung den Anforderungen einer vergleichbaren deutschen Fahrerlaubnisklasse entspricht.

Bei Zweifeln über die Wertigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnisklasse müssen Auskünfte der Automobilclubs (ADAC etc.) oder der Botschaften in den ausländischen Staaten eingeholt werden.

Bei der Umschreibung ist außerdem zu beachten, dass dann die deutschen Bestimmungen über die Gültigkeit der Klassen C und D, einschließlich ihrer Anhängerklassen wirksam werden.

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) unterscheidet zwischen:

  • EU/EWR-Fahrerlaubnisse (§ 30 FeV)
  • Anlage 11 Staaten (§ 31 Abs. 1 FeV)
  • "Drittstaaten" (§ 31 Abs. 2 FeV)

EU/EWR Führerschein (§ 30 FeV)

Führerscheine aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder aus Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • ausländischer Führerschein
  • Passbild

Verwaltungsgebühren:

  • 36,30 €
  • 37,10 €, wenn der Fahrerlaubnisinhaber noch in der Probezeit ist
  • 12,80 € für die Echtheitsüberprüfung

Führerscheine nach Staatenliste (§ 31 Abs. 1 FeV)

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • gültiger ausländischer Führerschein
  • Passbild
  • ggf. Übersetzung des ausländischen Führerscheins

 Sollte eine Prüfung erforderlich sein, zusätzlich:

  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Adresse der Fahrschule

Verwaltungsgebühren:

  • 36,30 €
  • 37,10 €, wenn der Fahrerlaubnisinhaber noch in der Probezeit ist
  • 12,80 € für die Echtheitsüberprüfung

"Drittstaaten"( § 31 Abs. 2 FeV)

Hierfür muss eine theoretische und praktische Prüfung, ohne Ausbildungspflicht, abgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • gültiger ausländischer Führerschein
  • Passbild
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheins
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Adresse der Fahrschule

Verwaltungsgebühren:

  • 43,90 €
  • 44,70 €, wenn der Fahrerlaubnisinhaber noch in der Probezeit ist

Antragstellung

Den Antrag können Sie persönlich entweder bei der Stadtverwaltung an Ihrem Wohnort oder beim Straßenverkehrsamt in Marl stellen.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)