Für Vögel, Kleintiere und Insekten geht es bald auf die Suche nach passenden Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräumen. Damit die Tiere diese auch finden, dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze zwischen dem 1. März und 30. September nicht geschnitten oder „auf den Stock“ gesetzt werden. Von dieser Regel gibt es wenige Ausnahmen: So sind zum Beispiel schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Gehölzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen erlaubt.