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Leistung Elternzeit

Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern wollen, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen.

Auf Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch. Elternzeit kann Ihnen also auch nicht per Arbeitsvertrag verweigert werden. Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter.
 
Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen.
 
Während Sie Elternzeit nehmen, haben Sie in größeren Betrieben einen Anspruch darauf, weiterhin zwischen 15 und 30 Stunden wöchentlich arbeiten zu können, wenn Sie das möchten.
 
Eine Verteilung der Elternzeit kann vorgenommen werden, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 12 Monate Elternzeit "aufzusparen". Man kann dann die aufgesparte Elternzeit zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen, bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Hierfür ist aber immer eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
 
 
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