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Leistung Pflegeplanung

Am 16.10.2014 ist das Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten (GEPA NRW) und löst damit das bisherige Landespflegegesetz sowie das Wohn- und Teilhabegesetz NRW ab. Das GEPA NRW umfasst das

  • Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und zur Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen und deren Angehörige (Alten- und Pflegegesetz NRW – kurz APG NRW) und
  • die Bestimmungen des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG)

Um auch in Zukunft ein angemessenes Angebot an Pflege- und Betreuungsleistungen sicherzustellen, wird in der Örtlichen Planung gem. § 7 des „Gesetzes zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige“ (Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen – APG NRW) die derzeitige Pflegesituation des Kreises Recklinghausen dargestellt.

Darüber hinaus soll die Planung die kleinräumige Entwicklung von Quartiersstrukturen, die sozialräumlich orientierte Entwicklung komplementärer Hilfen, neue Wohnformen und weitere zielgruppenspezifische Angebote im Blick haben.

Örtliche Pflegeplanung Kreis Recklinghausen 2024

 Veröffentlichung für 2018-2019-2020

Veröffentlichung für 2019-2020-2021

Veröffentlichung für 2020-2021-2022