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StartGeld

Wer kann das StartGeld beantragen?

  • Existenzgründerinnen und -gründer
  • im gewerblich oder freiberuflichen Bereich Tätige
  • Unternehmensübernahmen
  • Unternehmen, die weniger als 5 Jahre bestehen
  • nebenberufliche Gründungen

Die Antragstellerinnen oder die Antragsteller müssen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das geplante Vorhaben verfügen.  

Ausgeschlossen sind Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Gründungsvorhaben oder Investitionsmaßnahmen. 

Wie sind die Konditionen?

Die aktuellen Konditionen erfahren Sie bei der KfW.
  • vereinfachtes Antragsverfahren innerhalb der Kooperationen zwischen dem STARTERCENTER Kreis Recklinghausen, der Sparkasse Gladbeck, der Sparkasse Vest Recklinghausen und der Sparkasse Westmünsterland (für Haltern am See) bei einer Kredithöhe bis € 25.000


Was sind die Voraussetzungen?

Die Finanzierung ist auch bei fehlenden oder geringen Sicherheiten möglich, aber unbedingt nötig sind:

Bitte beachten Sie: eine Finanzierung wird immer individuell durch den Kreditgeber geprüft. Das STARTERCENTER Kreis Recklinghausen kann daher keine pauschalen Aussagen zur Erfolgsaussicht Ihres Finanzierungsvorhabens treffen.

Wie erfolgt die Beantragung?

Bitte nehmen Sie zunächst Kontakt mit dem STARTERCENTER Kreis Recklinghausen auf, dort erhalten Sie ergänzende Informationen und die weiteren Schritte werden mit Ihnen besprochen. Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung des Geschäftsplanes benötigen, werden entsprechende Angebote für Sie herangezogen. Nach der Antragstellung leitet das STARTERCENTER Ihre Unterlagen mit einer Stellungnahme an die Sparkasse Gladbeck, die Sparkasse Vest Recklinghausen bzw. die Sparkasse Westmünsterland (für Haltern am See) weiter. Die Kreditentscheidung erfolgt über die Hausbank, hier die Sparkasse Gladbeck, die Sparkasse Vest Recklinghausen, die Sparkasse Westmünsterland (für Haltern am See) und durch die KfW.

Unterlagen erhalten Sie in der rechten Spalte dieser Seite und bei der KfW.
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Begleitung und Qualifizierung

Begleitberatungen und betriebswirtschaftliche Qualifizierungsmaßnahmen sind Bestandteil eines jeden Finanzierungsprogramms. Nach der Kreditvergabe werden die Kreditnehmerinnen und -nehmer durch das STARTERCENTER weiter begleitet.

Nutzen Sie dazu auch das Veranstaltungsangebot des STARTERCENTERs und die Möglichkeit, eventuell einen Beratungskostenzuschuss zu beantragen.