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Förderungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Förderungsmöglichkeiten für unterschiedliche Gründungs- und Unternehmenssituationen. Diese haben wir für Sie auf einen Blick zusammengestellt.

    

Beratungskostenzuschüsse

Beratungsprogramm Wirtschaft

Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen, die sich zu ihren Vorhaben professionell beraten lassen möchten, können einen Zuschuss für Beratungen zu Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb erhalten.

Gefördert werden Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Ergänzend zu den betriebswirtschaftlichen Beratungen können Beratungen aus speziellen Themenfeldern gefördert werden.

Ebenfalls gefördert werden Beratungsleistungen im Anschluss an die Gründung eines neuen Unternehmens, sofern eine Förderung für den Zeitraum vor Gründung nach diesem Programm beantragt wurde.

Die Beratungen können als individuelle persönliche Beratung oder als Zirkelberatung durchgeführt werden. Die Zirkelberatung ist eine Kombination aus Gruppen- und Individualberatung für 3 bis 6 Personen und besteht je zur Hälfte aus Gruppen- und Individualberatung.

Bitte beachten Sie, dass vor der Antragstellung ein Kontaktgespräch mit einer zugelassenen Anlaufstelle zu führen ist. Das Startercenter Kreis Recklinghausen ist eine zugelassene Anlaufstelle.

Weiterführende Informationen zu den Fördervoraussetzungen, den Förderschwerpunkten und dem Antrags- und Bewilligungsverfahren: Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Anträge zum Beratungsprogramm Wirtschaft NRW können fortlaufend bis zum 30.06.2027 über das EFRE-Antragsportal eingereicht werden.

Ihre Ansprechpartnerinnen im Kreishaus:

Silke Tappe
Tel.: 0 23 61 53-38 09
E-Mail: s.tappe@kreis-re.de

Heike Rommler
Tel.: 0 23 61 53-38 09
E-Mail: h.rommler@kreis-re.de

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU - Nach der Gründung

Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (bmwk)

Mit einem Zuschuss zu einer Unternehmensberatung soll es KMU erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen.

Gefördert werden individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. (Ausnahmen für bestimmte Heilberufe)

Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner (z.B. dem Startercenter) führen.

Die Anträge für einen Zuschuss zu den Beratungskosten können online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Weitere Informationen: BAFA - Unternehmensberatung

Fit für die Zukunft

Förderprogramm Fit für die Zukunft – Beratung für Unternehmen und ihre Beschäftigten in Veränderungsprozessen

Fit für die Zukunft ist ein Förderprogramm im Rahmen des Just Transition Funds (JTF) 2021-2027. Der JFT soll den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen und Menschen dabei helfen, die Auswirkungen der Transformation zur Klimaneutralität zu bewältigen.

Die Förderung erfolgt nur in der JTF Gebietskulisse. Im Kreis Recklinghausen sind das die Städte Dorsten, Gladbeck und Marl.

Gefördert wird die beteiligungsorientierte Beratung von Unternehmen inklusive der Entwicklung einer Kompetenzentwicklungsstrategie für Beschäftigte. Voraussetzung ist, dass es mindestens einen Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) gibt. Der Fokus liegt dabei auf kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten.

Die beteiligungsorientierte Beratung muss in mindestens einem der folgenden Themenfelder erfolgen:
• Green Economy
• Arbeitsorganisation
• Digitalisierung
• Personalentwicklung

Das Startercenter Kreis Recklinghausen ist eine Beratungsstelle, die eine kostenlose Erstberatung zu dem Programm durchführt und Beratungsschecks ausstellt. Nach Ausstellung des Beratungsschecks kann das Unternehmen sofort mit der Beratung beginnen. 

Ansprechpartnerinnen im Kreishaus:
SilkeTappe, Tel.: 02361 53-3809, E-Mail: s.tappe@kreis-re.de
Alice Portmann, Tel.: 02361 53-4028, E-Mail: a.portmann@kreis-re.de

Weitere Infos 

Coach2Change -Transformationscoaching für Beschäftigte

Förderprogramm für Beschäftigte in KMU im Rheinischen Revier und im Nördlichen Ruhrgebiet für die kreisfreie Stadt Bottrop und die kreisangehörigen Städte Dorsten, Gladbeck, Marl im Kreis Recklinghausen.

„Coach2Change“ bietet ein individuelles, arbeitsplatzbezogenes Transformationscoaching für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Es wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union (Just Transition Fund) finanziert.

Das Coaching versetzt Beschäftigte in die Lage, gewachsene Arbeitsstrukturen und -abläufe zu verändern sowie Verhaltensweisen neu auszurichten, damit Transformation im Betrieb gelingt. Das Coaching fördert:
  • Fähigkeiten zum Change-Management: Die Beschäftigten werden befähigt, grundlegende Veränderungsprozesse am Arbeitsplatz und im Unternehmen zu managen und zu organisieren.
  • Vorantreiben von Transformationsprozessen am individuellen Arbeitsplatz und im Unternehmen: Die Beschäftigten werden befähigt, Arbeitsbedingungen, Prozesse, Abläufe und Systeme klimaverträglich und nachhaltig umzugestalten.

Weitere Informationen:

INQA-Coaching

INQA-Coaching – das Beratungsprogramm für KMU

Für viele Betriebe ist es eine Herausforderung, beim Tempo der Veränderungen der Arbeitswelt mitzuhalten. INQA-Coaching hilft Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, passgenaue Maßnahmen zu finden. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden. Voraussetzung ist die Orientierung des Beratungsprozesses an den Mitarbeitenden.

INQA-Coaching baut auf den Praxiserfahrungen des Vorgängerprogramms unternehmensWert:Mensch Plus auf. Es wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Förderzeitraum: 2023–2027.

Mehr Informationen
Beratungsstelle: INQA-Coaching — (nrw.de)
Info-Flyer
Initiative neue Qualität der Arbeit (INQA)



KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Durch das Förderprogramm KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige, die seit mind. zwei Jahren am Markt sind, mit max. einem oder einer Angestellten (1 Vollzeitäquivalent), bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden. Solo-Selbstständige sollen durch zentrale Weiterbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell nach Möglichkeit krisenfest(er) und zukunftsfähiger zu gestalten. Nach Beendigung der Förderung sollen die Teilnehmenden über erweiterte Kompetenzen für ihr Unternehmen verfügen, um ihr Geschäftsmodell erfolgreich(er) weiterzuführen.

Das ESF Plus-Programm "KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige" wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union gefördert.

Interessierte können sich an eine der bundesweit tätigen KOMPASS-Anlaufstellen wenden und sich in einem kostenlosen Erstgespräch zu für sie passenden Qualifizierungen beraten lassen.

Weitere Infos:

Mittelstand Innovativ & Digital

Mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) stärkt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darin, die Innovationskraft und Abläufe ihrer Betriebe zu digitalisieren und ihre Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren digital weiterzuentwickeln.


Nähere Informationen:

www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/

Förderprogramm "go-digital"

Die zunehmende Digitalisierung des gesamten Geschäftsalltags ist aktuell eine der größten Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk. Hier setzt das Förderprogramm "go-digital" an. Mit seinen fünf Modulen

  • Digitalisierungsstrategie
  • IT-Sicherheit
  • Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Datenkompetenz – go-data
  • Digitale Markterschließung
richtet sich "go-digital" gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Das Programm bietet Beratungs- und Umsetzungsleistungen an, um Unternehmen auf dem Weg in die digitale Zukunft zu unterstützen.

Weitere Infos

REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums

Ziele der Förderrichtlinie sind die Stabilisierung und Professionalisierung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen, die allgemeine Kompetenzerweiterung in der Gründungs- oder frühen Wachstumsphase sowie die Unterstützung bei Vernetzung und Kooperation mit anderen.
Die nächsten Förderaufrufe werden im 2. Halbjahr 2024 erwartet.

Weitere Informationen:

    

Weiterbildungsförderung

Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich ab 2024 insbesondere Beschäftigte und Berufsrückkehrende. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln der Europäischen Union.

Für die Bildungsscheck-Beratung ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt zu uns auf. Der Bildungsscheck wird Ihnen im Rahmen des Beratungsgespräches ausgehändigt.

Für den individuellen Bildungsscheck müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
• Die Kosten für individuelle berufliche Weiterbildungen, das sind Weiterbildungen, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln, werden bis zur Hälfte gefördert
• Die Förderhöhe beträgt 50% der Fortbildungskosten (Maximal € 500,--.)
• Der Wohnsitz muss in Nordrhein-Westfalen sein.
• Die Unternehmensgröße ist unerheblich
• Personen können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.
• Die Förderung von Selbstständigen ist möglich, sofern die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
• Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf € 40.000,-- nicht überschreiten (€ 80.000,-- bei gemeinsamer Veranlagung). Ein Nachweis über das zu versteuernde Jahreseinkommen ist vorzulegen (Steuerbescheid des zuständigen Finanzamtes).

Welche Fortbildungsmaßnahmen werden gefördert?
Es werden für Bildungsmaßnahmen Zuschüsse gezahlt, die der beruflichen Weiterbildung dienen. Angebote, die der individuellen Gesundheitsprävention, der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen, sind in der Regel nicht förderfähig. Dies gilt auch für Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongresse, Messen und Vortragsreihen.
Darüber hinaus werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare, Blended-Learning) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert. Auch für innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang werden Bildungsschecks ausgestellt.

Der Kurs darf bei Ausgabe eines Bildungsschecks noch nicht begonnen haben.
Weitere Informationen über das Bildungsscheckverfahren, die Antragsformulare für die Einreichung des Bildungsschecks, Formular Teilnahmebestätigung über die auf der Rechnung ausgewiesene Weiterbildung und eine Adressliste mit den Bewilligungsbehörden finden Sie unter www.mags.nrw/bildungsscheck



Ihre Ansprechpartnerinnen im Kreishaus:

Henrike Hartz
Tel.: 0 23 61 53-43 30
E-Mail: h.hartz@kreis-re.de

Silke Tappe
Tel.: 0 23 61 53-38 09
E-Mail: s.tappe@kreis-re.de





Bildungsgutschein

Wer wird gefördert?

Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen. Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.

Was wird gefördert?

Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert wird. Die genauen und sehr umfangreichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem unter „Mehr Informationen“ angegebenen Merkblatt.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Beantragen Sie die Leistungen beider für Ihren Wohnort zuständigen Arbeitsagentur bzw. Ihrem Jobcenter.

Mehr Informationen

    

Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Allgemeines

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung eine Unterstützung erhalten.

Für Gründungsvorhaben aus dem ALG I-Bezug ist das der Gründungszuschuss, für Gründungen aus der Langzeitarbeitslosigkeit (ALG II) das Einstiegsgeld. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Recklinghausen bietet das STARTERCENTER Kreis Recklinghausen in kostenlosen Orientierungsveranstaltungen einen Überblick über die aktuelle Gründungsförderung bei einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I).

Das Seminar informiert über Gründungsvoraussetzungen und erste Planungsschritte, erklärt die Aufgaben und Bestandteile eines Unternehmenskonzeptes und gibt einen Überblick der Förderinstrumente, damit vorhandene Chancen und Risiken besser abgeschätzt werden können. Den Vortrag finden Sie hier.

Gründungszuschuss

Wer wird gefördert?

Arbeitslose, die ALG I beziehen und mit der hauptberuflichen Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit beenden wollen. Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss ein Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen bestehen. Die persönliche und fachliche Eignung muss gegenüber der Arbeitsagentur nachgewiesen werden, eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit bestätigen. Als fachkundige Stelle fungieren die Kammern, Einrichtungen der Wirtschaftsförderung, STARTERCENTER, Kreditinstitute, Steuerberater, -beraterinnen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderdauer beträgt bis zu 15 Monate und ist in zwei Phasen unterteilt. In den ersten sechs Monaten nach Gründung wird ein monatlicher Zuschuss in Höhe des ALG I gewährt zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung. Daran anschließend kann nach Prüfung der Geschäftstätigkeit durch die Arbeitsagentur die Pauschale für bis zu weitere neun Monate gezahlt werden.

Der Gründungszuschuss ist keine Pflicht-, sondern eine Ermessensleistung. Das heißt: es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung!

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Der Gründungszuschuss muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, in deren Bezirk die gründende Person ihren Wohnsitz hat.

Mehr Informationen

www.arbeitsagentur.de

Einstiegsgeld

Wer wird gefördert?

Bezieher von ALG II können zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ein sogenanntes Einstiegsgeld erhalten. Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung, die im Rahmen einer individuellen Vereinbarung zwischen der gründungsinteressierten Person und der ARGE/ dem Jobcenter getroffen wird.

Wie hoch ist die Förderung?

Das Einstiegsgeld kann bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Zuschuss zum ALG II gewährt werden. Optional können zusätzliche Existenzgründungshilfen zum Beispiel für die Anschaffung von Betriebsmitteln beantragt werden. Die Regelungen sind regional unterschiedlich!

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Sprechen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner bzw. Ihre Ansprechpartnerin in dem für Ihren Wohnort zuständigen Jobcenter an.

Mehr Informationen

www.jobcenter-kreis-recklinghausen.de

Sonstiges

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Das BMWK ermöglicht mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) die Realisierung vielversprechender nichttechnischer Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten können neue Technologien zwar eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen.

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“), die voraussichtlich ungefähr im Halbjahresrhythmus veröffentlicht werden.

Calls zu wechselnden Themen werden 2024 auf dieser Webseite veröffentlicht: www.bmwk.de


Gründungsstipendium.NRW - Starthilfe für innovative Geschäftsideen

Die Förderung richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die ihre Geschäftsidee im Bereich zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen sowie Geschäftsmodelle in NRW realisieren wollen.

Für innovative Ideen. 1.200 Euro pro Monat. Für 1 Jahr.

Wo und wie kann ich mich bewerben?
Um sich für ein Gründungsstipendium bewerben zu können, muss zunächst Kontakt zu einem der akkreditierten Gründungsnetzwerke aufgenommen werden. Das Startercenter Kreis Recklinghausen ist ein akkreditiertes Gründungsnetzwerk.

Weitere Infos
www.gruendungsstipendium.nrw

Ihre Ansprechpartnerin im Kreishaus:
Eva-Maria Wobbe
Tel.: 0 23 61 53-47 11
E-Mail: eva.wobbe@kreis-re.de

EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft

EXIST ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Das BMWi unterstützt Hochschulabsolventinnen, -absolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende bei der Vorbereitung ihrer technologieorientierten und wissensbasierten Existenzgründungen.

Weitere Infos

Meistergründungsprämie

Das Land NRW fördert Gründungen von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern durch das Förderprogramm Meistergründungsprämie.

Weitere Infos

WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen

Das Programm unterstützt zum einen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Nutzung ihres kreativen Potenzial durch das Sichern und Nutzen von geistigem Eigentum
Zum anderen fördert es die Überführung neuester Forschungsergebnisse in Normen und Standards. Des Weiteren werden KMU darin unterstützt, in Normungs- und Standardisierungsausschüssen bzw. in entsprechenden nationalen und internationalen Gremien mitzuarbeiten.

Weitere Infos: