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Leistung Flächenpool, Ökopool und Ökokonto

Mit der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB), des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Bau- und Raumordnungsgesetzes (BauROG) wurde die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung in das Bauplanungsrecht integriert. U. a. wurde hier geregelt, dass der Eingriffsausgleich unter bestimmten Voraussetzungen räumlich, zeitlich, inhaltlich und instrumentell flexibel umgesetzt werden kann.
 
Ausgleichsmaßnahmen können so auch im Vorgriff auf eine Eingriffsrealisierung und auch an einem anderen Ort als dem des Eingriffs durchgeführt und im Bauleitplanverfahren bestimmten Eingriffsflächen zugeordnet werden. Auf dieser Grundlage können Städte und Gemeinden oder private Investoren im Vorgriff auf einen zu erwartenden Eingriff aus der Bauleitplanung auf ökologisch geringerwertigen Flächen landschaftspflegerische Maßnahmen durchführen und somit Pools mit Ausgleichsflächen anlegen, die unterschiedlich ausgestaltet sein können.
 
Ein Flächenpool bezeichnet hierbei die auf der Grundlage einer abgestimmten stadt- und landschaftsökologischen Zielkonzeption ausgewählten, verfügbaren Ausgleichsflächen (städtische Flächen, Flächen Dritter), auf denen noch keine Aufwertungsmaßnahmen durchgeführt worden sind. Die Flächen sind noch keinem Eingriff zugeordnet.
 
Ein Ökopool hingegen beinhaltet, im Gegensatz zum Flächenpool, verfügbare Ausgleichsflächen, auf denen bereits Aufwertungsmaßnahmen durchgeführt und bilanziert worden sind. Eine abgestimmte Zielkonzeption liegt vor und die Bewertungsmethode für die notwendige Bilanzierung ist festgelegt. Die Flächen sind ebenfalls noch keinem Eingriff zugeordnet.
 
Die ökologische Aufwertung der Flächen eines Ökopools wird als ökologischer Zugewinn in Form von Biotopwertpunkten in einem Ökokonto abgelegt und für spätere Eingriffe angespart. Bei späterer Planung und Realisierung von Eingriffen werden die zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft in Biotopwertpunkte umgerechnet und diese vom Ökokonto abgebucht. Mit Inanspruchnahme aller Wertpunkte eines Ökopools ist das Konto aufgebraucht. Die Flächen aus dem Ökopool sind den entsprechenden Eingriffen zugeordnet.

Vorgezogene Kompensationsmaßnahmen, die gemäß § 16 Bundesnaturschutzgesetz (Ökokonto VO) anerkannt worden sind, können nach Durchführung der Maßnahmen in einem Ökokonto dokumentiert und durch Einbuchung oder Abbuchung beim Ressort Naturschutzrecht verwaltet werden (Ökokontoführung).
 
Weitere Informationen sind der Handlungsempfehlung für ein Kompensationsflächenmanagement im Emscher-Lippe-Raum zu entnehmen, die unter der Federführung des Kreises erarbeitet wurde und dort zu beziehen ist.