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Eigene Gewässerprojekte im Kreis

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie – kurz WRRL - ist am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten. Sie fordert, dass bis zum Jahr 2027 alle Flüsse, Seen, Grundwässer und Küstengewässer in einen „guten ökologischen und chemischen Zustand“ gebracht werden.
Alle sechs Jahre findet eine Bestandsaufnahme aller berichtspflichtigen Gewässer statt und es werden neue Maßnahmenkataloge und Bewirtschaftungspläne erstellt.
 
Die Umsetzung der oben genannten Ziele erfolgt durch die Bestandsaufnahme, die Überwachungsprogramme, die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme.
Weitere Informationen zur WRRL sind unter www.flussgebiete.nrw.de zu finden.


Umsetzung im Kreis Recklinghausen


Die Umsetzung von Maßnahmen an Gewässern finden durch die Unterhaltungsträger (Städte, Wasser- und Bodenverbände) und den Kreis Recklinghausen statt.

Im Kreis Recklinghausen sind beispielhaft bereits folgende Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erfolgt:

  • Uferentfesselung des Wienbachs auf 2520m (Dorsten)
  • Uferentfesselung des Rhader Bachs auf 965m (Dorsten)
  • Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Silvertbaches - Töning Mühle (Oer-Erkenschwick)
  • Naturnahe Gewässerverlegung des Loemühlenbaches - Backumer Straße (Herten)

Bild_Rhader_Bach_2016Bild_RHader_Bach_2020
Rhader Bach in Dorsten 2016/2020