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Wärmepumpen

Die Grundwasserentnahme für die Errichtung und den Betrieb einer Erdwärmepumpe bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9 und 10 WHG Wasserhaushaltsgesetz durch die Untere Wasserbehörde. Nähere Einzelheiten zu den technischen Anforderungen sowie ein Antragsformular zur Errichtung einer Erdwärmepumpe finden Sie in folgendem Merkblatt. In Wasserschutzgebieten werden besondere Anforderungen an den Betrieb von Wärmepumpen gestellt. Die Bohrung hat durch ein DVGW-W120 zertifiziertes Unternehmen zu erfolgen.

Bild_Waermepumpe