Sachgebiet Abwasser
Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Abwasser das durch häuslichen, gewerblichen, land-wirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser.Abwasser kann also Regenwasser oder Schmutzwasser (Grauwasser und Schwarzwasser) oder Fremdwasser sein.
• Regenwasser: von befestigen Flächen abfließendes Niederschlagswasser
• Grauwasser: fäkalienfreies, gering verschmutztes Abwasser
• Schwarzwasser: häusliches Abwasser
• Fremdwasser: Wasser, dass aufgrund baulicher Schäden in die Kanalisation eintritt
Das Sachgebiet „Abwasser“ umfasst die Aufgabengebiete, in denen sich die Mitarbeiter/innen mit der Behandlung und Ableitung von Schmutz- und Regenwasser beschäftigen.
• Gewerbliches Abwasser