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Kommunales Abwasser

Die Planung zur Erstellung und der Betrieb von Regenwassernetzen für die öffentliche Abwasserbeseitigung sowie wesentliche Änderungen von bestehenden Netzen sind der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.

Des Weiteren ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig für die Genehmigung von Niederschlagswasserableitungen aus Baugebieten und für Regenwasserrückhaltungs- und Regenwasserbehandlungsanlagen.

Darüber hinaus ist die Untere Wasserbehörde als Träger öffentlicher Belange in vielen Verfahren (Bauleitplanung, Abwasserbeseitigungskonzept, …) beteiligt.

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