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Kleinkläranlagen

In vielen Bereichen außerhalb von Siedlungsgebieten ist ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation wegen technischer Schwierigkeiten oder finanzieller Aufwendungen nicht möglich. Hier erfolgt die häusliche Abwasserbeseitigung in privaten Kleinkläranlagen.

Für das Einleiten von behandeltem Schmutzwasser aus Kleinkläranlagen in ein Gewässer oder das Grundwasser ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Des Weiteren ist für den Bau und Betrieb der Kleinkläranlage eine Genehmigung erforderlich. Zuständig für die Erlaubnis und die Genehmigung ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen.

UWB_Kleinkläranlage