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Hochwasserschutz

Zahlreiche Hochwasserereignisse der letzten Jahre und Jahrzehnte sowie der voranschreitende Klimawandel machen deutlich, wie wichtig vorsorgender Hochwasserschutz ist.
 
Zum vorsorgenden Hochwasserschutz gehören neben Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes auch Maßnahmen des natürlichen Wasserrückhalts und der weitergehenden Hochwasservorsorge. Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ist hierbei ein besonders wichtiger Baustein.
Weitere Informationen über Überschwemmungsgebiete erhalten sie hier.  

EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie

Für bestimmte Gewässerabschnitte, die als Risikogebiete eingestuft wurden, werden Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt. Mit diesen Karten liegen dann die erforderlichen Grundlagen für die weitere Risikomanagementplanung vor.
 
Die Hochwassergefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung.
 
Die Hochwasserrisikokarten informieren darüber, ob Wohn- oder Schutzgebiete betroffen sein können, Kulturobjekte gefährdet sind und wo Gefahrenquellen durch z.B. Industrieanlagen vorliegen.
 
Betrachtet werden Regen-/Abflussereignisse mit hoher, mittlerer und geringer Wahrscheinlichkeit (HQhäufig, HQ100, HQextrem).

Die Karten bieten wichtige Informationen für Bauleitplanung, Raumplanung, Ver- und Entsorgung, Denkmal- und Katastrophenschutz. Aber auch Sie können die Karten nutzen, um die ermittelten Risiken für Ihr Eigentum einzusehen und zu minimieren. Die Karten stehen Ihnen im geoatlas der Kreisverwaltung zur Verfügung.
 
Wenn die Grundlagen für den Hochwasserrisiko-Managementplan vorliegen, können Risikobereiche, Ziele und Maßnahmen für alle Handlungsbereiche, die im Zusammenhang mit dem Hochwasser in der jeweiligen Region relevant sind, benannt werden.

Eigenverantwortung der Grundstückseigentümer*innen

Der Hochwasserschutz auf kommunaler Ebene kann nur einen begrenzten Schutz bieten. Daher ist es erforderlich, dass Sie als Grundstückseigentümer*innen eigenverantwortlich Objektschutz betreiben, um Ihre Gebäude wirksam zu schützen. Ihre Eigenverantwortung ergibt sich aus der im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verankerten allgemeinen Sorgfaltspflicht zum Schutz vor Hochwasserfolgen.
 
Weitere Informationen zum Thema Objektschutz und bauliche Vorsorge finden Sie z.B. in der Hochwasserschutzfibel des zuständigen Bundesministeriums.