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Gewerbliches Abwasser

Im Abwasser aus Gewerbe- und Industriebetrieben können gefährliche Stoffe vorhanden sein, die in der öffentlichen Kläranlage nicht ausreichend behandelt werden können. Aus diesem Grund bedürfen Abwassereinleitungen aus Gewerbe- und Industriebetrieben in die öffentliche Kanalisation ggf. einer Genehmigung (Indirekteinleitergenehmigung).
Für die Indirekteinleitergenehmigung ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig.

Zu den wichtigsten Indirekteinleitern im Kreis Recklinghausen zählen:

• Autowaschanlagen (mineralölhaltiges Abwasser)
• Chemische Reinigungen
• Wäschereien
• Zahnarztpraxen

In der Genehmigung können Anforderungen an die Qualität des einzuleitenden Abwassers festgelegt werden. Um die geforderten Qualitätsanforderungen zu erreichen, ist es unter Um-ständen erforderlich, eine Abwasserbehandlungsanlage zu betreiben. Für den Bau und Betrieb dieser Anlagen ist ebenfalls eine Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen erforderlich. Genehmigungspflichtige Abwasserbehandlungsanlagen sind z.B.:

• Neutralisationsanlagen
• Emulsionsspaltanlagen
• Adsorptionsanlagen
• Flockungsanlagen

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