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Biogasanlagen

Biogasanlagen sind Anlagen, in denen flüssige und feste landwirtschaftliche Produkte, aber auch Abfälle nicht landwirtschaftlicher Herkunft, zum Zwecke der Gas- und Stromerzeugung vergoren werden. Ihre Errichtung darf nur durch Fachbetriebe erfolgen. Die Anlagen sind vor Inbetriebnahme und wiederkehrend durch Sachverständige zu prüfen.


Bei Biogasanlagen unterscheidet man grundsätzlich 2 Arten von Anlagen.

1. Landwirtschaftliche Biogasanlagen mit rein landwirtschaftlichen Einsatzstoffen (Jauche, Gülle, Silage, Festmist usw.). Diese fallen unter die JGS-Anlagen. Als grundsätzliche Genehmigungserfordernisse, sind hier die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) mit ihrer Anlage 7 (JGS-Anlagen), sowie die TRwS (technische Regel wassergefährdende Stoffe) mit ihrem Arbeitsblatt 792, zu nennen. Die Verwertung des entstehenden Gärsubstrates, erfolgt ähnlich wie die die von Gülle, analog der Düngeverordnung.

2. Biogasanlagen, in denen auch dafür zugelassene Abfälle eingesetzt werden. Als grundsätzliche Genehmigungserfordernisse, sind hier die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), die TRwS (technische Regel wassergefähr-dende Stoffe) mit ihrem Arbeitsblatt 793 Teil 1, sowie die Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfall-VO), zu nennen. Die Genehmigungserfordernisse und Anforderungen für diese Anlagen sind deutlich höher angesetzt. Die Verwertung des entstehenden Gärsubstrates, erfolgt gemäß den Vorschriften der BioAbf-VO, wobei die Düngeverordnung zusätzlich zu beachten ist.